LBHB LG 67 „Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu“

INFORMATION zur Leistungsbeschreibung Hochbau (LBHB): neue Leistungsgruppe (LG) 67 - Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu (vormals LBHB LG 33)

Nach über 2 Jahren intensiver Diskussion in etlichen Arbeitssitzungen wurde die LBHB LG 67 „Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu“ unter wesentlicher Mitarbeit der AMFT Ende Mai 2015 abgeschlossen und ist jetzt auch auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft (BMAW) verfügbar.

Ausführungsplanung: Zuständigkeiten klar definiert

Wesentliche Neuerung ist sicher, dass die Ausführungsplanung eindeutig in die Zuständigkeit des Auftraggebers fällt und zusätzlich auch in den Vorbemerkungen (Pkt. 2) klar definiert wurde:

2. Planungsunterlagen des Auftraggebers (Ausführungsplanung):

Der Auftraggeber stellt als Unterlagen zum Leistungsverzeichnis eine Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Behörden (z.B. Brandschutz) und der bauphysikalischen Gutachten zur Verfügung.

Die Ausführungsplanung enthält:

  • eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Ansichten
  • eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der (Haupt) Schnitte
  • eine maßstäbliche und bemaßte Darstellung der Baukörperanschlüsse
  • Angaben zu Glastyp und Glasaufbau beziehungsweise zur Art der Fassadenbekleidung
  • Angaben zur Beschlagsausführung für Fenster und Türen
  • Angaben zur Oberflächenausführung

Bis es zu dieser Formulierung kam, gab es zahlreiche Gesprächsrunden: Jedenfalls ist dazu festzuhalten, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung einerseits natürlich die Ausführungsplanung bereits in entsprechender Form vorliegen sollte (siehe Bauphasen) und diese darüber hinaus auch keine Nebenleistung des Auftragnehmers gemäß relevanter Normen (vgl. ÖNORM B 2110 Pkt. 6.2.3 bzw. ÖNORM B 2225 Pkt 5.4) darstellt.

Erstellung von Ausschreibungen: "Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB)" sind heranzuziehen 

Die öffentlichen Auftraggeber sind gemäß § 97 Abs. 2 und § 99 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 angehalten, bei der Erstellung von Ausschreibungen Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB) heranzuziehen. Die Standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) und Haustechnik (LB-HT) werden vom Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft (BMAW) als Herausgeber koordiniert und im Zuge des Änderungsdienstes auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Standardisierte Leistungsbeschreibungen sollen dem Planer helfen, eine klare, übersichtliche Ausschreibung zu formulieren.

Wir hoffen, dass die nunmehrige Verankerung/Definition der Ausführungsplanung im Rahmen der LBHB Klarheit - sowohl für die Auftragnehmer, als auch für die Auftraggeber - bringt. Ganz besonders möchte ich mich abschließend bei jenen bedanken, welche durch ihre unermüdliche Teilnahme/Mitarbeit an den Arbeitssitzungen bzw. das Einbringen von Kommentaren diese neue Leistungsgruppe ermöglicht haben.

Finaler Hinweis: Im Zuge der Überarbeitung wurde die ursprüngliche LG 33 (Vorgehängte Fassaden) in zwei Leistungsgruppen geteilt: in der LG 68 (Vorgehängte hinterlüftete Fassaden) finden sich nunmehr die entsprechenden Texte für vorgehängte hinterlüftete Fassaden.

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