Preissteigerungen & Lieferengpässe

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Getrieben durch die COVID-19 Krise sind Preissteigerungen und Lieferengpässe seit geraumer Zeit eine große Herausforderung für die Bauwirtschaft und unsere Unternehmen.

Wir haben schon mehrfach unsere Mitglieder informiert und auch verschiedene Hilfestellungen zur Auslegung von Vertragsinhalten und zu den möglichen Maßnahmen zu unterschiedlichen Vertragsgrundlagen gegeben.

Informationen & Regelwerke

Informationen und Regelwerke zum Thema "Preissteigerungen und Lieferengpässe" finden Sie nachfolgend:

  • Die Aussendung des Justizministeriums zur „Ausschreibung zu Festpreisen oder zu veränderlichen Preisen“ (direkter Download)  
    Demnach hat eine öffentliche Ausschreibung zu veränderlichen Preisen zu erfolgen, wenn

    • Leistungen nicht binnen zwölf Monaten ab dem Ende der Angebotsfrist erbracht werden (Ausnahmen sind zulässig, bedürfen aber einer besonderen sachlichen Rechtfertigung. Eine Regelung, wonach für zwölf Monate Festpreise und erst nach Ablauf dieser Frist veränderliche Preise gelten sollen, ist nicht vergaberechtskonform) oder
    • preisbestimmende Kostenanteile starken Schwankungen unterworfen sind und kalkulatorische Risiken begründen, die über das normale unternehmerische Risiko hinausgehen oder
    • den Vertragspartnern ansonsten durch langfristige Verträge unzumutbare Unsicherheiten entstehen würden.

  • Den Leitfaden „Preisveränderungen und Lieferengpässe“ der Österreichischen Bautechnik Vereinigung (ÖBV) finden Sie auf dessen Homepage bzw. hier als direkten Download. Dieser beleuchtet Verträge denen die Werkvertragsnorm ÖNORM B 2110 zugrunde liegen.
  • Den „Leitfaden für die Gestaltung von Bauverträgen in der COVID-19-Krise - Regelungen für neue Bauverträge“ der Bundesinnung Bau finden Sie auf dessen Homepage bzw. hier als direkten Download. Dieser bietet Informationen rund um die Vertragsgestaltung in bzw. nach Bekanntsein von COVID-19.

Bei weiteren Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne uns (Telefon 05 90 900-3412, amft@fmti.at). 

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