LBHB LG 72 „Fenster aus Aluminium“

Nach über zwei Jahren intensiver Diskussion und vieler Arbeitssitzungen wurde die Überarbeitung der LB-HB Leistungsgruppe 52 „Fenster aus Aluminium“ unter federführender Mitarbeit der AMFT abgeschlossen und ist nun neu erschienen. Sie wurde mit Leistungsgruppen weiterer Fenstermaterialien (LG 71 - 75) unter der LG 72 auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium Arbeit und Wirtschaft (BMAW) veröffentlicht. Die Leistungsgruppen der Fenster in der 50er-Serie sind entfallen.
 
Folgend die wesentlichen Änderungen:

  • Reduktion der Inhalte auf das Wesentliche
  • Der Einbau wird nach neuer ÖNORM B 5320 gemäß Standard-Fensteranschluss geregelt.
  • Ein Kommentar zur Unterscheidung Standard-Fensteranschluss und objektspezifischer Bauanschluss nach neuer Norm wurde aufgenommen. Darin enthalten sind auch die dazu jeweilig notwenigen Angaben in der Ausführungsplanung des Auftraggebers die zu übergeben sind.
  • Die Größenangaben für Fenster wurden nach Baurichtmaß anstatt m² aufgenommen. 
  • Die Leistungsgruppe wurde technisch und inhaltlich aktualisiert.

Der Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 „Fenster - Anforderungen - Ergänzungen zur ÖNORM EN 14351-1“ ist erhalten geblieben und ist somit Voraussetzung für die Lieferung von Fenster.
Der Einbau wurde nach einigen Gesprächsrunden nach der aktuellen ÖNORM B 5320 „Einbau von Fenstern und Türen in Wände - Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses“ mit dem Standard-Fensteranschluss definiert.
 
Seit der grundlegenden Überarbeitung der ÖNORM B 5320 und dem Erscheinen im Jahr 2015 stellt der Standard-Fensteranschluss sowie der objektspezifische Bauanschluss wesentlich unterschiedliche Anforderungen an die Planung als auch an die Ausführung. Der Standard-Fensteranschluss stellt die Mindestanforderungen an den Standardeinbau von Fenstern an den Wandbildner bzw. bei Fenstertausch an die bestehende unveränderte Wand dar. Der Standard-Fensteranschluss beinhaltet die Befestigung des Fensters im Wandbildner, das Füllen der Fuge und den inneren und äußeren Anschluss. Von diesem Standard-Fensteranschluss sind die Anforderungen im Hinblick auf die Luftdurchlässigkeit (Luftdichtheit), Schlagregendichtheit und die Belastung bei Wind zu erfüllen. 
Mit dieser Definition des Standard-Fensteranschluss in der ÖNORM B 5320 gibt es eine klare Gewerketrennung, wodurch nach Abschluss der Montagearbeiten der Fenster die Möglichkeit besteht, das Gewerk zu übergeben und vom Bauherrn oder der Örtlichen BauAufsicht (ÖBA) abnehmen zu lassen.
 
Mit der Integration des Fenstereinbaus gemäß Standard-Fensteranschluss nach ÖNORM B 5320 ist es gelungen, mehr Klarheit für die Anforderung am Fenstereinbau und für die Ausführungsplanung in die LB-HB LG 72 zu integrieren. Davon profitieren sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber. Achten Sie künftig darauf, dass Sie die neue StLB 021 verwenden!
 
Lt. Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG § 105 (3)) ist, "wenn für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen geeignete Leitlinien, wie ÖNORMEN und standardisierte Leistungsbeschreibungen vorhanden sind, auf diese Bedacht zu nehmen." (Zitat BVergG 2018). Die Standardisierte Leistungsbeschreibung beschreibt Leistungen eindeutig, vollständig und neutral. Leistungsbeschreibungen sind das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit in Arbeitskreisen von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, der Industrie und fachspezifischen Konsulenten.

Die Leistungsgruppe „Aufsatzkonstruktionen“, die bereits neu erarbeitet wurde, wurde nun ebenfalls in der LG 69 veröffentlicht.

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