News-Archiv

2021

Erstmals + sonderpreis metallbau vergeben

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Marko Buxbaumer (GF Ing. A. Sauritschnig Alu-Stahl-Glas GmbH), Anton Resch (GF der AMFT), Thomas Sattler (Obmann des Aluminium-Fenster-Instituts) und Harald Greger (GF des Aluminium-Fenster-Instituts) © Aluminium-Fenster-Institut/APA-Fotoservice/Hetfleisch
© www.alufenster.at | Marc Lins
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In der ersten Oktoberwoche dieses Jahres wurde der Aluminium-Architektur-Preis (AAP) 2020 der Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER an die Preisträger verliehen. Die Übergabe des Preises fand direkt bei den Siegerobjekten statt. Erstmals in der Geschichte des AAP kam die Fachjury überein, zwei Gewinner zu küren. Unter reger Beteiligung wurde das Team von Architekt Dipl.-Ing. Rainer Köberl für BTV Bank- und Geschäftshaus in Dornbirn und Berger+Parkkinen Architekten für Paracelsus Bad in Salzburg ausgezeichnet.

Bei beiden Projekten kommt in der Gestaltung, Konstruktion und Ausführung der Bauten, der Verwendung von Aluminiumprofilen, die die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER führen, eine bedeutende Rolle zu.

Neben den siegreichen Architektenteams wurden die Bauherren, die Metallbaubetriebe, die Aluminium-Profilsystem-Anbieter und die Oberflächenveredelungsbetriebe ausgezeichnet. Die Metallbauarbeiten wurden beim Projekt in Dornbirn durch Jobarid Metallbau GmbH und in Salzburg von Metallbau Saller GmbH erfolgreich umgesetzt.

Beide Unternehmen sind bereits langjährige Mitglieder der AMFT und wir gratulieren sehr herzlich zur Auszeichnung!

Im Rahmen der Preisverleihung für den Aluminium-Architektur-Preis 2020 wurde erstmalig der + sonderpreis metallbau vergeben. Mit diesem Sonderpreis werden Metallbauleistungen anhand von Kriterien wie z.B. Komplexität der Leistung, handwerkliche Ausführung oder herausfordernde Rahmenbedingungen bewertet.

Durch den Fokus auf die Metallbauleistung wird die Wertigkeit dieser Arbeit herausgestellt und öffentlichkeitswirksam betont. Unter den vielen Einreichungen wurde für den + sonderpreis metallbau das Objekt P2 Urbaner Hybrid | Stadtbibliothek Innsbruck, ausgeführt vom Metallbaubetrieb Ing. A. Sauritschnig Alu-Stahl-Glas GmbH aus Kärnten ausgezeichnet.

Für das Objekt kommen unterschiedliche Konstruktionen in verschiedenen Varianten die gerade, polygonal und rund gebogen ausgeführt sind zur Anwendung. Dabei sind - verdeckt durch die homogene Außenhülle - sehr viele unterschiedliche Gebäudeanschlüsse an das bereichsweise rückspringende Bauwerk umgesetzt, die in ihrer Vielschichtigkeit eine große technische Herausforderung darstellen. Zusätzlich sind hohe Schallschutzanforderungen durch die direkte Bahnhofsnähe bei der Konstruktion und den Anschlüssen zu realisieren. Das Gebäude beeindruckt von außen mit seiner kleingliedrigen glatten Metall-Glas-Hülle, hat aber eine große Komplexität in den Details und wirkt plastisch.

Wir gratulieren dem Team von Metallbau Sauritschnig zur Auszeichnung, die DI Marko Buxbaumer und Ing. Walter Koppitsch in Innsbruck entgegen genommen haben.

Geplant wurde das Objekt vom Innsbrucker Architekturbüro LAAC, das ebenfalls, wie auch der Bauherr Pema, der Aluminium-Profilsystem-Anbieter AluKönigStahl – mit dem System Schüco – und der Oberflächenveredelungsbetrieb Piesslinger aus Oberösterreich ausgezeichnet wurde.

Das Siegerobjekt zeigt wie facettenreich und komplex unser Handwerk ist und welche hochkarätigen Leistungen von Firmen und deren Mitarbeitern in unserer Branche erbracht werden. Zur optisch sehr homogenen Umsetzung der Gebäudehülle sind auch alle bautechnischen und baurechtlichen Anforderungen wie z.B. auch der erhöhte Schallschutz zu erfüllen. Viele Einzelheiten, die später nicht alle augenscheinlich werden, aber von allen Beteiligten sehr viel Know-how und ausgezeichnete Zusammenarbeit abverlangen.

Preissteigerungen und Lieferengpässe

Getrieben durch die COVID-19 Krise sind Preissteigerungen und Lieferengpässe seit geraumer Zeit eine große Herausforderung für die Bauwirtschaft und unsere Unternehmen.

Wir haben schon mehrfach unsere Mitglieder informiert und auch verschiedene Hilfestellungen zur Auslegung von Vertragsinhalten und zu den möglichen Maßnahmen zu unterschiedlichen Vertragsgrundlagen gegeben.

Weitere Informationein & Regelwerke zu diesem Thema finden Sie hier.

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 07/2021) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

PAROLI - Abo Lizenz ab 1.6.2021

Am 31. Mai 2021 endet die allgemeine Testphase für das AVB-Onlinetool PAROLI®www.paroli-avb.at
AFI- und AMFT-Metallbaubetriebe können ab 1. Juni 2021 die PAROLI-Suchfunktion kostenpflichtig (weiter)nutzen, indem eine AboLizenz zum Preis von 30 € plus Ust. pro Monat erworben wird.

EINLADUNG zur Online-Präsentation Fenster. Fakten. Sicherheit

Dienstag, den 27. April 2021
10:00 Uhr: Präsentation & Podiumsdiskussion 
10:45 Uhr: Virtueller Presseraum (Break-Out-Room) für Fachjournalisten - Diskussion & Rückfragen

Warum ein Weißbuch? 
Planer*innen, Architekt*innen, Bauherr*innen treffen täglich Entscheidungen, die ökologische, wirtschaftliche und technische Auswirkungen über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes haben. Daher lohnt es sich, wissenschaftliche Grundlagen bei der Baustoffwahl näher zu betrachten. Für den Bereich Fenster und Fassade gibt das Aluminium-Fenster-Institut das Weißbuch der Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER heraus, das nun erstmals der Fachöffentlichkeit präsentiert wird.

Zum Thema „faktenbasierte Entscheidungen bei der Baustoffwahl“ diskutieren am digitalen Podium:

  • Dr. Barbara Feller – Architekturstiftung Österreich, Geschäftsführerin
  • Dl Maria Popp – Konsulentin für Bauökologie
  • Prof. Dr. Christian Schranz – TU Wien, Leiter Zentrum Digitaler Bauprozess
  • Mag. Harald Greger – Aluminium-Fenster-Institut, Geschäftsführer
  • MODERATION: Julia Beck, BSc MA – tatwort Nachhaltige Projekte

Dabei sein & mitdiskutieren!
Anmeldung online oder per E-Mail!

Weitere Informationen zum Event finden Sie hier und online unter www.weissbuch-alufenster.at. 

Sicherheit geht vor! Österreichischer Metallbautag am 22.4.2022

Aufgrund der gegebenen Situation mit der Coronavirus-Pandemie und der weiterhin nicht abschätzbaren Entwicklung wird der Österreichische Metallbautag vorsorglich und im Hinblick auf die Sicherheit von Beitragende, Besucher, Aussteller und Mitarbeiter verlegt. Die Veranstaltung findet am Freitag, den 22. April 2022 im Symposion Sporthotel Wagrain statt.

>>Zum Metallbautag

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 04/2021) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

PAROLI ist online - Das Tool für faire AVB

Die 10x10 Online-Meetings zum ersten Kennenlernen des Online-Tools PAROLI waren ein voller Erfolg.
Danke den Unternehmen, denen wir diese speziell für AMFT- und AFI-Mitglieder entwickelte Online-Suchmaschine präsentieren und vorstellen durften!
 
PAROLI steht nun im Testbetrieb allen AMFT-Mitgliedern und AFI-Partnern unter www.paroli-avb.at zur Verfügung. Kostenlos bis 31. Mai 2021.
Melden Sie sich mittels der komfortablen Schnellregistrierung HIER an. Das automatisch generierte E-Mail enthält den Anmeldelink, nach dessen Bestätigung Ihnen PAROLI sofort zur Verfügung steht.

Wir empfehlen die Nutzung von PAROLI in Ihrem Unternehmen breit auszurollen (GF, Kalkulation, Projektleiter, …), damit der Mehrwert und die Möglichkeiten die das Tool bietet individuell erfahren werden können.
 
Wie Sie das Tool anwenden können bzw. wie es aufgebaut ist haben wir in zwei Erklärvideos (kompakt und ausführlich) zusammengefasst.
Unabhängig davon stehen wir selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.
 
Testen Sie den praktischen Umgang mit PAROLI und geben Sie uns bitte Feedback zu Ihren Erfahrungen. Nur so ist es uns möglich, das Tool weiter an die Anforderungen der Branche anzupassen.

AMFT ist jetzt Mitglied bei EUROWINDOOR

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) ist seit Anfang des Jahres 2021 offiziell Mitglied beim internationalen Fenster- und Fassadenverband „EUROWINDOOR“.

Beim Directing Council Meeting von EUROWINDOOR am 17.11.2020 wurde die AMFT in der Sitzung einstimmig als Mitglied von EUROWINDOOR aufgenommen.

EUROWINDOOR repräsentiert die Interessensvertretung der europäischen Fenster-, Fassaden- und Türenhersteller. Durch das Tätigkeitsfeld von EUROWINDOOR in vielen Gremien im europäischen Umfeld ist der Zugang zu aktuellen und relevanten Vorgängen in diesem Bereich für die AMFT gewährleitstet. Die AMFT hat dazu eine Stimme und kann Themen sowie Standpunkte einbringen.

Die AMFT hat mit der Mitgliedschaft bei EUROWINDOOR engen Kontakt und Austausch mit einer sehr aktiven internationalen Interessensvertretung unserer Branche.

Auch Mitglieder der AMFT wurden von EUROWINDOOR eingeladen, an Veranstaltungen/Sitzungen z.B. bei der europäischen Kommission aktiv teilzunehmen. Dabei können relevante Themen dann direkt vermittelt werden.

RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK - Stand Februar 2021

Die RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK wurde mit Februar 2021 aktualisiert und diese finden Sie ab sofort unter Service -> RICHTLINIEN METALLBAU -> RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK.

Die RICHTLINIEN METALLBAUTECHNIK verstehen sich als Leitfaden, der den Auftraggebern/Bauherren helfen soll, Ihre Qualitätsanforderungen an Metallkonstruktionen entsprechend zu verankern, um so eine hochqualitative Abwicklung ihrer Projekte zu gewährleisten. 

2020

Getrennte Lieferung von Komponenten für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse

Marktunsicherheiten zur korrekten Auslieferung von Feuerschutzabschlüssen ausgeräumt
Im vergangenen Jahr wurde beim AMFT-Fachseminar „Feuerschutz“ in der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ausgiebig über das Thema der korrekten Lieferung von Feuerschutzabschlüssen vom Hersteller zum Einbauort diskutiert. Kernthema war, dass nach Auslegungen von Vorgaben und Regelwerken das Produkt bereits im Werk als vollständiger Feuerschutzabschluss hergestellt sein muss und so auch zum Einbauort zu transportieren ist. Dafür müssen die Gläser in den Elementen entsprechend den Produktprüfungen verbaut und etwaige Öffnungen z. B. für Zylinder fachgerecht für den Transport verschlossen werden.

Aus gegebenen Baulichkeiten am Einbauort und für eine wirtschaftliche Umsetzung ist es aber oft notwendig, dass Konstruktionen durch den Hersteller vor Ort zusammengesetzt und fertiggestellt werden. Auch bei Vorhangfassaden ist das durchwegs so der Fall. Sehr schwere Feuerschutzgläser oder große mehrteilige Elemente machen den Transport und die Manipulation vor Ort als Ganzes oft unmöglich. Weiters müssen eingesetzte Gläser in Fixelementen für die Befestigung über den Falz der Konstruktion vor Ort wieder entnommen werden, um sie dann nach Montage wieder einzusetzen.

Im Zentrum steht die Definition des „Inverkehrbringens“ von Bauelementen.

Da damals trotz intensiver Dialoge kein übereinstimmender Konsens für das Thema gefunden werden konnte, hat sich die AMFT gemeinsam mit den zuständigen Behörden weiter um eine Lösung bemüht und erwirkt.

Dilemma mit unterschiedlichen Anforderungen der Kennzeichnung
Die 3-jährige Koexistenzperiode der EN 16034 für Fenster, Türen und Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften endete am 1. November 2019.

Im europäischen Amtsblatt ist festgelegt, dass die Norm nur in Verbindung mit den jeweiligen Produktnormen gilt.

Sowohl die Produktnorm für Fenster und Außentüren (EN 14351-1) als auch die Produktnorm der Tore (EN 13241) liegen als europäisch harmonisierte Normen vor.

Somit dürfen diese Produkte seit 01.11.2019 nur noch mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden.

Die Produktnormen EN 14351-2 (Innentüren) und EN 16361 (Automatische Türen), die auch zur Harmonisierung 2019 vorgesehen waren, wurden nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Nach den derzeitigen Informationen ist damit auch nicht so rasch zu rechnen.

Damit bleiben Innentüren und automatische Türen vorerst von der CE-Kennzeichnung ausgeschlossen und dürfen entsprechend der nationalen Baustoffliste ÖA nur verwendet werden, wenn sie das Einbauzeichen ÜA tragen. Sie sind weiterhin nach den nationalen Vorgaben herzustellen und zu behandeln.

Somit ist grundlegend zwischen europäisch harmonisierten Bauprodukten, die mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und den national in Verkehr gebrachten Produkten, die mit dem Einbauzeichen ÜA gekennzeichnet werden zu unterscheiden.

Getrennte Lieferung von Feuerschutzabschlüssen im Rahmen der CE-Kennzeichnung zulässig
Entsprechend der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 ist das Inverkehrbringen von Bauprodukten als Bausatz möglich. Ein Bausatz ist ein Bauprodukt, das von einem einzigen Hersteller als Satz von mindestens zwei getrennten Komponenten, die zusammengefügt werden müssen, um ins Bauwerk eingefügt zu werden, in Verkehr gebracht wird (vgl. Art. 2 Nr. 2 EU-BauPVO). Ein Bausatz wird bezüglich der CE-Kennzeichnung wie ein Bauprodukt behandelt.

Wesentlich ist hierbei, dass alle Leistungen in der Herstellung des Feuerschutzabschlusses unter der Verantwortung des Herstellers (Inverkehrbringers) zu erfolgen haben (vgl. EN 16034:2014 Abschnitt 6.3.2.1). Der Hersteller muss die Gesamtkontrolle über das Produkt beibehalten und sofern Subunternehmer eingesetzt werden sicherstellen, dass er alle Informationen erhält, die zur Erfüllung seiner in der EN 16034 festgelegten Verpflichtungen erforderlich sind. Dazu gehört auch die fremdüberwachte werkseigene Produktionskontrolle (WPK), die für alle Herstellungsprozesse lückenlos erfolgen muss.

Der Hersteller trägt die Gesamtverantwortung für das Bauprodukt sowie für dessen korrekte Kennzeichnung und Leistungserklärung.

"Das zu kennzeichnende Bauprodukt ist der Bausatz. Da ein Bausatz aus mehreren getrennten Komponenten besteht, ist es möglich, die CE-Kennzeichnung und die Angaben nach Art. 9 Abs. 2 EU-BauPVO auf einer Komponente des Bausatzes anzubringen, wenn die einzelnen Komponenten eindeutig dem Bausatz zugeordnet werden können. Dies wird z. B. dadurch erreicht, dass alle Komponenten gemeinsam gehandelt werden und eine gemeinsame Handelsbezeichnung tragen …." (vgl. Fragenkatalog zur Bauproduktenverordnung und zur Marktüberwachung, DIBt, Pkt. IV/16, Stand: 06/2019)

Weitere Voraussetzung für die Lieferung als Bausatz ist eine Einbauanweisung, damit das fertige Bauprodukt nach Zusammenbau und Einbau in das Bauwerk die in der Leistungserklärung angegebenen Leistungswerte erfüllt.

Vom österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) wurde in den FAQs auf deren Homepage bestätigt, dass die getrennte Lieferung von Komponenten für Feuerschutzabschlüsse mit CE-Kennzeichnung möglich ist:

Lfd. Nr. 2.2.1 Türen, Tore und Fenster und Fenster

#23 – Ist eine getrennte Lieferung von Komponenten für Feuerabschlüsse im Rahmen der CE-Kennzeichnung nach EN 16034 möglich?

Die Getrennte Lieferung von Komponenten für Feuerabschlüsse im Rahmen der CE-Kennzeichnung nach EN 16034 ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die Komponenten werden von einem einzigen Hersteller in Verkehr gebracht, der die Gesamtverantwortung für die korrekte und vollständige Definition des Bauproduktes auf der Grundlage der Nachweisführung gemäß EN 16034 hat und Inhaber der Leistungserklärung ist.
  • Mit dem Produkt ist eine Einbauanweisung mitzuliefern.

Begründung: Die harmonisierte Norm EN 16034 (10.2014) spricht generell von feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkten zur Raumaufteilung in Brand- und/oder Rauchabschnitte und zur Verwendung in Rettungswegen. Der Unterbegriff „Bausatz“ wird in der Norm nicht verwendet, ist aber im Artikel 2(2) der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 wie folgt definiert: „Der „Bausatz“ ist ein Bauprodukt, das von einem einzigen Hersteller als Satz von mindestens zwei getrennten Komponenten, die zusammengefügt werden müssen, um ins Bauwerk eingefügt zu werden, in Verkehr gebracht wird“.

Diese Bedingung ist nach dem Verständnis des OIB auch relevant für die Möglichkeit der getrennten Lieferung von Komponenten auf die Baustelle. Dabei ist zu betonen, dass die Gesamtverantwortung dem Hersteller und Inhaber der Leistungserklärung (DoP) obliegt. Dies gilt für die korrekte und vollständige Definition des ausgelieferten Produktes (und zugehöriger Komponenten) auf der Grundlage der Nachweisführung gemäß EN 16034 und für die Auslieferung des Bausatzes.

In diesem Zusammenhang wird auch auf Abschnitt 1.2 der EN 16034 hingewiesen: Die Norm gilt u.a. „nicht für Türen, die aus Bauteilen unterschiedlicher Herkunft hergestellt werden und für die die Verantwortung nicht bei einem einzelnen Hersteller oder einer einzelnen juristischen Person liegt.“

Bei getrennter Lieferung der Komponenten ist aus der Sicht des OIB jedenfalls auch in den im informativen Anhang B der Norm angeführten Einbauanweisungen darauf abzustellen. Damit sollen Bedingungen geschaffen werden, die in der DoP abgebildete Leistung des Produktes auch nach dem Zusammen- und Einbau sicherzustellen.

Auch die getrennte Lieferung von Feuerschutzabschlüssen im Rahmen der nationalen ÜA-Kennzeichnung ist zulässig
Für jene Produkte, für die weiterhin die nationale ÜA-Kennzeichnung vorgesehen ist, ist eine getrennte Lieferung zum Einbauort ebenfalls möglich.

Wesentlich ist in diesem Fall, dass der Hersteller ein vollständiges Bauprodukt in Verkehr bringen muss. Ein vollständiges Bauprodukt besteht aus Türstöcken/-zargen mit Befestigungs- und Verfüllungsmaterialien, Türblättern, Beschlägen (z. B. Schlösser, Drücker, Zylinder, Türbändern, Schließmittel u. dgl.) allfälligen Dichtungen und Verglasungen.

Ist für den gegenständlichen Feuerschutzabschluss ein Zylinder vorgesehen, muss für das vollständige Bauprodukt das geprüfte Produkt oder die im Herstellerkatalog zugelassenen Produkte (z. B. Blindzylinder, Blindrosette) enthalten sein.

Entsprechend der ÖNORM B 3850 kann aber auch hier die Lieferung einzelner Komponenten zeitlich getrennt voneinander erfolgen.

Aufgrund landesgesetzlicher Bestimmungen ist das Einbauzeichen ÜA vor dem Inverkehrbringen und möglichst am Produkt selbst anzubringen. Das Anbringen des Einbauzeichens ÜA obliegt dem Hersteller.

Ein Austausch des Zylinders oder des Ersatzes z. B. gegen einem der ÖNORM B 3850 entsprechenden Schließanlagenzylinder ist gemäß ONR 23850 möglich und stellt keine Änderung des Bauproduktes dar.

Auch die getrennte Lieferung von Komponenten für Feuerschutzabschlüsse, die der ÜA-Kennzeichnung unterliegen, wurde von OIB auf deren Homepage bestätigt:

Lfd. Nr. 14.1.1 Feuerschutzabschlüsse – Drehflügeltüren und -tore sowie Pendeltüren

#35 – Können Komponenten von Türen, Toren und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften, für die derzeit noch die Einbauzeichenregelung maßgebend ist, getrennt geliefert und auf der Baustelle zusammengesetzt werden?

Im Rahmen der ÜA-Kennzeichnung gilt:

ÖNORM B 3850, Abschnitt 8 (1. und 2. Absatz) – Bereitstellung auf dem Markt: Das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Feuerschutzabschlüssen auf dem Markt analog dieser ÖNORM muss als vollständiges Bauprodukt durch den Hersteller erfolgen. Ein vollständiges Bauprodukt besteht aus Türstöcken/-zargen mit Befestigungs- und Verfüllungsmaterialien, Türblättern, Beschlägen (z. B. Schlösser, Drücker, Zylinder, Türbänder, Schließmittel u. dgl.) allfälligen Dichtungen und Verglasungen. Hinsichtlich der getrennten Lieferung von Komponenten wird auf ÖNORM B 3850 (01.04.2014) Abschnitt 8 verwiesen, gemäß dem die Lieferung einzelner Komponenten getrennt erfolgen kann. Die Anbringung des Einbauzeichens liegt in der Verantwortung des Herstellers des vollständigen Bauproduktes.

Zusammenfassung:
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass eine getrennte Lieferung (im Sinne von Transport) von Komponenten bzw. Bausätzen von Feuerschutzabschlüssen möglich ist, unabhängig ob diese Bauprodukte national (ÜA) oder europäisch (CE) gekennzeichnet werden müssen.

In beiden Anwendungsfällen trägt der Hersteller (Inverkehrbringer) die volle Verantwortung für die Erfüllung der Leistungen der Produkte und hat dies im Herstellungsprozess entsprechend den jeweiligen Vorgaben sicherzustellen.

Einreichfrist für Aluminium-Architektur-Preis 2020 verlängert

Noch bis 21. September 2020 können Projekte eingereicht werden, bei deren Gestaltung, Konstruktion und Ausführung Aluminiumprofilen, die die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER führen, eine bedeutende Rolle zukommt.

Mit dem Preis werden

  • innovative, herausragende architektonische Leistungen ausgezeichnet,
  • die die gestalterischen sowie technischen Möglichkeiten von Aluminiumprofilen aufzeigen und
  • die Dauerhaftigkeit sowie Wertbeständigkeit der Aluminiumanwendung dokumentieren.

Erstmals wird heuer auch der + sonderpreis metallbau vergeben.

Die Metallbauleistungen werden anhand folgender Kriterien beurteilt: Komplexität des Gebäudes, handwerkliche Ausführung der Metallbauleistung, herausfordernde Rahmenbedingungen und Wertschöpfungskette.

Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Einreichung finden Sie unter www.alufenster.at/AAP2020

Richtlinie Bauwerksabdichtung - Anschluss an bodentiefe Fenster und Türen

Neue praxistaugliche Richtlinie

Nach ca. 3 Jahren intensiver gemeinsamer Arbeit liegt die „Richtlinie Bauwerksabdichtung - Anschluss an bodentiefe Fenster und Türen“ nun vor. Herausgegeben wird die Richtlinie von der Plattform Fenster Österreich und dem Institut für Flachdach und Bauwerksabdichtung (IFB). Eine eigens gebildete Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus mehreren Interessensgruppen unter anderem Fensterindustrie, Abdichtungsindustrie, Gebäudeabdichter, Spengler, Sachverständige, Planer, Prüfinstitut, etc. haben die neue Richtlinie erarbeitet. Die AMFT war aktiv in dieser Arbeitsgemeinschaft tätig.

Der Bodenanschluss hat historisch betrachtet immer wieder zu Problemen in der Planung und Ausführung geführt. Vielmals auch aus dem Grund, dass mehrere Gewerke an der Umsetzung beteiligt sind und sich dadurch etliche Gewerkeschnittstellen ergeben, die in der Planung aufeinander abzustimmen waren. Der notwendigen gewerkeübergreifenden Planung wurde vielmals zu wenig Beachtung beigemessen, war unzureichend oder fehlte gänzlich. Zu beachten sind dabei unter anderem die Anforderungen und Schnittpunkte der ÖNORM B 5320 „Einbau von Fenstern und Türen in Wänden“ und jener der ÖNORM B 3691/3692 „Planung und Ausführung von Dach- und Bauwerksabdichtungen“.

Die Richtlinie soll helfen, die Schnittstellen zwischen Fenster- und Türelementen mit z.B. Bodenschwelle, Bodeneinstands- oder Sohlbankprofil und die Bauwerks-, Dach- oder Terrassenabdichtung aufeinander abzustimmen.

Darüber hinaus wird das Bewusstsein der beteiligten Gewerke geschärft, Lösungsansätze für Planer, Ausschreibende und Ausführende werden aufgezeigt und gebrauchstaugliche Lösungen für den Anschluss von Abdichtungen an bodentiefe Fenster- und Türelemente geboten.

Eine gewerkeübergreifende Planung von Niveau FOK innen bis Niveau Notüberlaufsystem außen (Terrasse, Balkon) inkl. aller dazwischenliegenden Höhen wird injiziert und in einem Planungsablauf festgeschrieben.

Teil 1 der Richtlinie definiert die Anforderungen an die Planung von Terrassen- und Flachdachentwässerungen sowie die Planung des Anschlusses von Abdichtungen an bodentiefe Fenster- und Türelementen.

Teil 2 der Richtlinie definiert Anforderungen an die Ausführung des Anschlusses von Dach- und Bauwerksabdichtungen an bodentiefe Fenster- und Türelemente und bietet gebrauchstaugliche Lösungen.

Aluminium-Architektur-Preis 2020

Bereits zum zwölften Mal schreibt das Aluminium-Fenster-Institut (AFI) in Zusammenarbeit mit der Architekturstiftung Österreich und der IG Architektur den renommierten Aluminium-Architektur-Preis aus.

Fokus auf Metallbauleistung

„Der Preis, mit dem herausragende architektonische Leistungen ausgezeichnet werden, soll die gestalterischen und technischen Möglichkeiten von Aluminiumprofilen aufzeigen. Lebenszyklus- und  Nachhaltigkeitskonzepte finden besondere Beachtung. Neben dem heuer mit € 5.000 dotierten Preis für Architektinnen und Architekten gibt es einen Sonderpreis für herausragende Metallbauleistungen", so Harald Greger, Geschäftsführer des Aluminium-Fenster-Institutes.

Einreichung online

Ab sofort können in Österreich ausgeführte Bauten mit Fertigstellung ab 1. Jänner 2017 – sowohl Neubauten als auch Sanierungen – eingereicht werden. Eine weitere Voraussetzung für die Einreichung ist die überwiegende Verwendung von Aluminium-Profilsystemen, die die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER führen. Zur Teilnahme berechtigt sind Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planer, Bauherren und Metallbauer. Die Einreichfrist endet am 7. September 2020.

Hochkarätige Experten-Jury

Im Oktober 2020 werden Christian Kühn (Architekturstiftung Österreich), Ida Pirstinger (IG Architektur) und Johannes Wiesflecker (AAP2018-Preisträger) gemeinsam mit Experten der Metallbaubranche Anton Resch (Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster / Türen / Tore / Fassaden), Martin Steinhäufl (Sachverständiger) und Thomas Sattler (Aluminium-Fenster-Institut) sowohl den Aluminium-Architektur-Preis 2020 als auch den Sonderpreis METALLBAU küren.

Preisverleihung im Justizpalast am 19. November 2020

Nach Maßgabe der Möglichkeiten entsprechend der Covid-19-Schutzmaßnahmen wird der AAP2020 sowie der Sonderpreis Metallbau am 19. November im Dachgeschoß des Justizpalastes verliehen,

Weitere Informationen sind für Sie online unter www.alufenster.at/AAP2020 verfügbar.

Informationen zur Bauwirtschaft - Regelungen für Verzug und weitere Infos

Wir danken Hohenberg Strauss Buchberger Rechtsanwälte für die Informationen zu diesem Thema, welche wir Ihnen mit freundlicher Genehmigung der Verfasser zur Verfügung stellen können:

COVID-19 und Pönalen

COVID-19 - Update zur Weiterführung von Baustellen

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 04/2020) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

Österreichischer Metallbautag – Neuer Termin

Aufgrund der durch die Bundesregierung verkündeten Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus (COVID-19) musste der Austragungstermin für den Österreichischen Metallbautag verschoben werden. Die Veranstaltung findet am 16. April 2021 im Symposion Sporthotel Wagrain statt.

>>Zum Metallbautag

Resolution der Industrie in Österreich

Die Vertretungen der Industrie, im Einzelnen, die Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich, alle Fachverbände der Industrie sowie die Industriellenvereinigung haben eine gemeinsame Resolution erstellt, die an die Bundesregierung übergeben wurde. Da wir als AMFT Teil des Fachverband der Metalltechnischen Industrie sind bringen wir Ihnen diese gemeinsame Resolution zur Kenntnis die wir unterstützen.

Unter der Vielzahl an Informationen für Unternehmen die momentan kursieren, finden Sie auf der Webpage der Metalltechnischen Industrie maßgeschneiderte Meldungen und relevante Hilfestellung für die Unternehmen der Metalltechnischen Industrie. Wir von der AMFT informieren Sie laufend zu unseren speziellen Branchenthemen über Mailings und auf unserer Homepage.  

Coronavirus: Aktuelle Informationen zum Baurecht

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind gerade auch am Bau im Zusammenhang mit dem Bauwerkvertragsrecht zu spüren.

Mit freundlicher Genehmigung der Verfasser zweier rechtlicher Abhandlungen zum Thema von der Rechtsanwaltskanzlei Hohenberg Strauss Buchbauer, stellen wir Ihnen die Dokumente zu Ihrer Information hier online. Wesentlich ist, ob die ÖNORM B 2110 - Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen - Werkvertragsnorm dem Bauwerkvertrag zu Grunde liegt. Einmal mehr zeigt sich aber, dass auch in Krisenzeiten die partnerschaftliche Abwicklung von Vorteil ist.

Bitte beachten Sie, dass das Dokument zu den Auswirkungen im Bauwerkvertragsrecht den rechtlichen Stand mit 18.03.2020 wiederspiegelt.

Auswirkungen im Bauwerkvertragsrecht

Mehrkostenforderungen oder Pönalen? AD-HOC Partnerschaft!

Überarbeitung Leistungsbeschreibung Hochbau LG 31 - Metallbauarbeiten

Derzeit arbeiten wir gemeinsam mit der Bundesinnung der Metalltechniker aktiv bei der Überarbeitung der Leistungsbeschreibung Hochbau Leistungsgruppe 31 – Metallbauarbeiten (LBHB LG 31) mit. Der Inhalt wird für das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort einer Überarbeitung zugeführt.

Einerseits werden veraltete Positionstexte sowie Normverweise aktualisiert und andererseits wurden neue Leistungspositionen zur Integration eingebracht. Diese werden hinsichtlich Ihrer Standardisierungsmöglichkeit geprüft, aufbereitet und eingearbeitet.

Enthalten sind in der aktuellen Fassung Leistungspositionen von Stahl-Geländer über Zäune bis zu Briefkästen und Hausbrieffachanlagen. Durch die breit gestreute Vielfallt des Inhaltes haben sich in der Vergangenheit immer wieder Probleme bei der Anwendung der Preisgleitung ergeben. Wir haben dazu bereits berichtet:

An die AMFT wurden wiederholt Schwierigkeiten und Problemfälle bei der Umsetzung der Preisgleitung im Zusammenhang mit den zugewiesenen Arbeitskategorien in der LG 00 herangetragen. Durch Änderungen von Leistungsgruppen (wie auch jetzt bei den Fenstern) waren neuere Gruppen teilweise gar nicht erfasst. Bei anderen haben sich die Inhalte der Leistungsgruppe geändert, so dass der hinterlegte Warenkorb für die Preisgleitung nicht mehr passend war.

Ein klarer Auftrag an die AMFT eine Überarbeitung zu initiieren und durchzuführen. In Abstimmung mit der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesinnung der Metalltechniker und der Landesinnung sowie dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und ib-data wurden die Zuordnungen der Arbeitskategorien überarbeitet.

Hier ist im Speziellen auf die LG 31 „Metallbauarbeiten“ hinzuweisen. Bei dieser Leistungsgruppe sind einerseits Beschläge und Baufertigteile enthalten, andererseits aber auch z.B. Geländer und Zäune. In dieser LG werden auch Gewichtschlosserarbeiten ausgeschrieben.

In der Vergangenheit hat die zugewiesene Arbeitskategorie für die LG 31 „Schlosser Beschlag“ immer wieder zu Problemen geführt. Der Inhalt des Warenkorbes „Schlosser Beschlag“ passte nicht zu den Gewichtsschlosserarbeiten und war damit nicht anwendbar. Hier wurde nun die Arbeitskategorie „Schlosser konstruktiver Stahlbau/Gewerbe“ oder „Industrie“ zum „Schlosser Beschlag“ ergänzt. Je nach überwiegendem Inhalt des Leistungsverzeichnisses ist die entsprechende Arbeitskategorie anzuwenden.

Wesentlich ist, dass Sie die zutreffende Arbeitskategorie bereits im Werkvertrag vereinbaren.

Da der Umfang und die Produktvielfalt weiter in der LG 31 enthalten bleiben sollen, haben wir eingebracht, die Positionen in zwei Untergruppen für eine Preisgleitung aufzugliedern. Einen Bereich für Beschläge und Zukaufteile und einen für eigene Leistungen wie eben Gewichtschlosserarbeiten. Damit soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft für die enthaltenen Leistungspositionen getrennt entweder die Arbeitskategorie „Schlosser Beschlag“  oder „Schlosser konstruktiver Stahlbau/Gewerbe“ oder „Industrie“  im Werkvertrag vereinbart werden kann.

Geplant ist, dass die Überarbeitung 2020 fertiggestellt und 2021 veröffentlicht wird.

Österreichischer Metallbautag 2020 - JETZT ANMELDEN

Gemeinsame Gespräche | Kontaktpflege | Know-How-Transfer

Kontakte, Wissenstransfer und der Austausch untereinander sind die effektivsten Arten um Fortschritt und damit eine erfolgreiche Zukunft zu ermöglichen. Auf Basis dieser vielfältigen Informationsvermittlung bietet der Metallbautag Raum für Gemeinschaft, Kommunikation und Vernetzung.

Am 17. April 2020 findet der österreichische Metallbautag im Symposion Sporthotel im touristischen Wagrain (Sbg.) statt.

Unter dem Motto „FOR FUTURE“ erwartet Sie bei dem österreichischen Event der Metallbaubranche ein auserlesenes Programm. Die Informationen erstrecken sich von der praxisgerechten Umsetzung steigender Schallschutzanforderungen bis hin zur voranschreitenden Digitalisierung, deren gebotene Teilnahme auf erfrischende Art und Weise vermittelt wird. Weitere Höhepunkte im abwechslungsreichen Programm sind Lean-Construction-Management mit zukunftsweisenden Projektierungsmethoden und die Vorstellung der völlig neuen Richtlinie Bauwerksabdichtung - Anschluss an bodentiefe Fenster und Türen. Diese bietet dazu künftig Lösungen für die schon lange währenden Konflikt- und Diskussionsthemen bei den Bauvorhaben an.

Aluminium Fenster Institut (AFI) und AMFT berichten über Aktuelles und stellen ein völlig neues und einzigartiges Instrument zur Sensibilisierung und Bewertung von allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) vor. Lassen Sie sich überraschen, welche Möglichkeiten Ihnen das Tool bietet und starten Sie gleich bei der Veranstaltung damit durch.

Ergänzt wird das hochkarätige Programm mit einem Faktencheck und dem Vorausblick auf den heimischen Markt für Fenster, Türen und Fassaden. Da die Ausbildung eine entscheidende Rolle für die Zukunft in unserer Arbeitswelt einnimmt, kommt auch dieses Thema nicht zu kurz.

Das Branchenevent wird von der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/
Tore/Fassaden (AMFT) veranstaltet. Nutzen Sie die Gelegenheit für Ihren Informationsgewinn, für den persönlichen Austausch in der Metallbaubranche und bereichern Sie durch Ihre Anwesenheit die Veranstaltung.

Anmeldungen sind ab sofort auf der Homepage der AMFT möglich: www.amft.at/metallbautag

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 01/2020) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

2019

Keine ÖNORM für Toleranzen im Hochbau mehr

Am 01.11.2019 wurde die ÖNORM DIN 18202: 2013 12 15 - Toleranzen im Hochbau – Bauwerke er-satzlos zurückgezogen. Seit diesem Zeitpunkt gibt es keine nationale Norm für Toleranzen im Hochbau mehr. Am Bau werden unterschiedlichste Produkte mit verschiedenen Eigenschaften von zahlreichen Verarbeitern eingebaut. Das funktioniert nur, wenn auch die unvermeidbaren normkonformen Toleran-zen berücksichtigt werden. Die ÖNORM DIN 18202 hat diese zulässigen Abweichungen bisher geregelt.

Bei Austrian Standards ist folgender Hinweis zu finden:


Es wird zu Beginn der Zusammenfassung auf die Neuausgabe der deutschen DIN 18202 aus Juli 2019 verwiesen.
Bereits seit 1998 wurde die deutsche DIN 18202 als ÖNORM DIN 18202 in das österreichische Normen-werk übernommen. Nach Auskunft bei Austrian Standards International ist nicht weiter vorgesehen eine nationale ÖNORM zur Neufassung der DIN 18202 zu entwickeln und herauszugeben.

Wurde nun im Werkvertrag eine konkrete Ausgabe für die Regelung der unvermeidbaren Toleranzen vereinbart z.B. ÖNORM DIN 18202:2010 ist diese anzuwenden. Ist keine konkrete Ausgabe angegeben ist auf die jeweils gültige Ausgabe zum Zeitpunkt des Beginnes der Angebotsfrist bzw. des Angebotes abzustellen.

In der gegebenen Situation wird bei neuen Verträgen - zur Vermeidung späterer Streitigkeiten - den Vertragsparteien dringend empfohlen, bereits bei der Vertragserrichtung das anzuwendende Regelwerk für die Toleranzen im Hochbau konkret zu vereinbaren.

Koexistenzperiode EN 16034 ausgelaufen – CE-Kennzeichnung ab 01.11.2019 verpflichtend

Die Koexistenzperiode der EN 16034 ist wie angekündigt am 01.11.2019 ausgelaufen und damit ist ab diesem Zeitpunkt die CE-Kennzeichnung für Außentüren/Tore mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaf-ten verpflichtend.

Die Stellungnahme aus Brüssel zum gemeinsamen Positionspapier der europäischen Branchenverbände ist in der Zwischenzeit eingetroffen. In dem Schreiben wird dargelegt, dass es keine Verlängerung der Koexis-tenzphase der EN 14351-1, 13241 und 16034 geben wird, wobei alles auf rechtliche Überlegungen und for-male Gesichtspunkte basiert. Die im Positionspapier aufgeworfenen technischen Themen werden darin nicht beantwortet.

Für die Umsetzung wurde seitens OIB folgende Information online gestellt:
Welche Anforderungen an Außentüren mit Brandschutzeigenschaften bestehen mit Ablauf der Koexistenzperiode ab dem 1. November 2019 und welche Anforderungen gibt es für Innentüren mit Brandschutzeigenschaften?
Außentüren mit Brandschutzeigenschaften sind bereits europäisch geregelt, und mit Ablauf der Koexistenzperiode per 1. November 2019 ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend.1
Für Innentüren wurde noch keine harmonisierte Europäische Norm im Amtsblatt der EU veröffentlicht, weshalb weiterhin die nationalen Regelungen gelten (in Österreich gemäß Baustoffliste ÖA).
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Anforderungen und die Kennzeichnung von Brandschutztüren:

  Außentüren Innentüren
Brandschutzeigenschaften EN 16034 ÖNORM B3850
Sonstige Anforderungen EN 14351-1 keine
Kennzeichnung CE ÜA

1Ein Spezialfall sind Brandschutztüren, die sowohl als Außentüren als auch als Innentüren verwendet werden können. In diesem Fall wäre die CE-Kennzeichnung als Außentüre mit Brandschutzeigenschaften ausreichend, da die ÜA-Kennzeichnung der Brandschutz-Innentüren ausschließlich die Brandschutzeigenschaften betrifft, und diese jedoch durch die CE-Kennzeichnung bereits abgedeckt sind.

Der Inhalt ist bei OIB unter der Baustofflisten FAQ #22 abrufbar:
www.oib.or.at/de/kennzeichnung-und-zulassung-von-bauprodukten/baustofflisten/oe/faqs

Nach Auskunft von OIB als Marktüberwachungsstelle ist davon auszugehen, dass Verträge die vor dem 01.11.2019 geschlossen wurden und sich auf nationale Lieferungen im österreichische Bundesgebiet beziehen, noch im zuvor geltenden und angewendeten Kennzeichnungssystem ausgeführt werden können.
Eine finale zivilrechtliche Entscheidung obliegt im Einzelfall den Gerichten.

SAVE THE DATE: Österreichischer Metallbautag 2020

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) veranstaltet im kommenden Jahr wieder den österreichischen Metallbautag, zu dem wir Sie schon jetzt sehr herzlich einladen. Wir dürfen Sie daher bitten, sich folgenden Termin in Ihrem Kalender vorzumerken:

Termin: 17. April 2020
Ort: Wagrain (Sbg) 

Bereits am Vorabend wird es vor Ort eine gemeinsame Veranstaltung zur Einstimmung und zum fachlichen und gesellschaftlichen Austausch der Teilnehmer geben.
Weitere Informationen folgen rechtzeitig.

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 10/2019) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

Entwicklungen Koexistenzperioden für Türen mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften

Für die Produktnorm EN 16034 „Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde im offiziellen Amtsblatt der EU das Ende der Koexistenzphase mit 1. November 2019 festgelegt. Die Norm gilt in Verbindung mit jeweiligen Produktnormen, für Fenster und Türen (EN 14351-1, 14351-2) und Tore (EN 13241).

Die Produktnorm für Fenster und Außentüren (EN 14351-1) wurde bereits vor Jahren im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist damit europäisch harmonisiert. Die Produktnorm für Innentüren (EN 14351-2) wurde noch nicht harmonisiert – und wird es auch nach jüngsten Informationen in diesem Jahr nicht mehr (weitere Infos dazu in diesem Newsletter).

Daraus ergibt sich die prekäre Situation, dass ab 1. November 2019 Hersteller Außentüren mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften nur mehr mit einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung auf den Markt bringen dürfen und Innentüren weiterhin mit dem nationalen Einbauzeichen ÜA versehen müssen. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Information im Newsletter 07/2019.

Anhand der aktuell vorliegenden Informationen endet die 3-Jährige Koexistenzphase für die EN 16034 wie ursprünglich vorgesehen am 1. November 2019 obwohl bereits im Vorfeld und zu Beginn diesen Jahres die Kommission auf die Probleme bei unterschiedlichen Übergangs-fristen im Zusammenhang mit den verschiedenen Produktnormen aufmerksam gemacht wurde.

Daraus ergeben sich nachteilige Auswirkungen wie z.B. das Risiko, dass Produkte vom Markt ausgeschlossen werden, weil unterstützende Normen für den erweiterten Anwendungsbereich (EXAP-Standard) noch nicht fertiggestellt sind. Die Herstellung derartiger Bauprodukte wird noch komplexer und unübersichtlicher, zumal Feuerschutztüren sowohl als Außen-, als auch als Innentüren verwendet werden können. Verschiedene Verfahren für die Kennzeichnung haben Mehrkosten für Überwachungen und Mehraufwendungen in der Umsetzung zur Folge. Gerade bei KMUs kann der zusätzliche Aufwand zur Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit führen.

Wie bereits im Juli angekündigt wurden seitens der AMFT erhebliche Anstrengungen unternommen die gegebene Situation abzuwenden. Von großen europäischen Branchenverbänden wurde ein abgestimmtes Positionspapier mit folgenden wesentlichen Forderungen an die Kommission gesendet:

•  Die Koexistenzphase für die EN 16034 über den 01. November 2019 hinaus zu verlängern
•  Sicherzustellen, dass sie mit der Koexistenzphase der EN 14351-2 übereinstimmt
•  Die EN 14351-2 im Amtsblatt der Europäischen Union ohne weitere Verzögerung zu    veröffentlichen

Sie finden hier die Presseaussendung und das Positionspapier.

Ob dieses Papier noch eine Änderung der Situation auch angesichts der bereits fortgeschrittenen Zeit bewirken kann bleibt abzuwarten.

In einem weiteren Vorgang ist die AMFT um die Klärung bemüht, wie bei zivilrechtlichen Verträgen/Aufträgen vorzugehen ist, die bereits im Vorfeld zu diesem Übergangstermin geschlossen wurden und das Vertragsende samt Lieferungen von Bauprodukten zu diesem Vertrag nach dem 1. November 2019 liegt.

Nach Vorliegen von Angaben dazu werden wir umgehend informieren.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass Anhand der aktuell vorliegenden Informationen die 3-Jährige Koexistenzphase für die EN 16034 wie ursprünglich vorgesehen am 1. November 2019 endet.

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 08/2019) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

Feuerschutz im Fokus: AMFT-Fachseminar mit über 80 TeilnehmerInnen

Am 16. Mai 2019 lud die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) zum Fachseminar unter dem Motto „Feuerschutz“ in die Prüf-, Über-wachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) ein. Über 80 TeilnehmerInnen – darunter Vertreter von Herstellerbetrieben, Systemgebern, der branchennahen Zuliefer- und Glasindustrie sowie von Planungsbüros – nahmen an der Veranstaltung teil und brachten ihre Anregungen ein. Das Seminar wurde in Kooperation mit dem Aluminium-Fenster-Institut (AFI) und der Bundesinnung der Metalltechniker durchgeführt. 

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Anton Resch (Geschäftsführer der AMFT) und Dipl.-Ing. Die-ter Werner (Laborleiter – Bauphysiklabor in der MA 39), der das Tätigkeitsfeld der MA 39 vorstell-te. Grußworte kamen auch von Mag. Harald Greger, Geschäftsführer Aluminium-Fenster-Institut (AFI).

Fachvortrag: CE-Kennzeichnung in der Praxis – aktuelle Entwicklungen
Dipl.-Ing. Martin Fehringer (Leiter der Zertifizierungsstelle der MA 39) widmete sich in seinem Vortrag der CE-Kennzeichnung in der Praxis und die aktuellen Entwicklungen dazu. Thematisiert wurde das sehr komplexe System der CE-Kennzeichnung von europäisch harmonisierten Baupro-dukten. Der Bogen spannte sich dabei von den Grundlagen der EU-Bauprodukteverordnung über die möglichen Nachweisverfahren bis hin zu vereinfachten Verfahren. Aber auch weiterhin gültige und notwendige nationale Regelungen wie die ÜA-Kennzeichnung für Innentüren und Fixelemente wurden den Besuchern nähergebracht. 

Besonderheiten bei Vorhangfassaden
Auch die Eigenheiten der verschiedenen Produkte wie Fenster, Türen, Tore oder Vorhangfassaden wurden in dem Vortrag beleuchtet. Gerade bei den Vorhangfassaden ergeben sich Besonderhei-ten. Hier ist beispielsweise für die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung nach wie vor die Pro-duktnorm aus 2003 heranzuziehen und nicht die aktualisierte und wesentlich erweiterte Version aus 2015. Die neuere Ausgabe ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen und wurde somit eu-ropäisch noch nicht harmonisiert. 

Untypisch für den Markt ist auch, dass die Herstellung von Vorhangfassaden mit Anforderungen an den Feuerwiderstand keiner Fremdüberwachung des Herstellerbetriebes unterliegt. Dies begrün-det sich aus den Anforderungen für das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbe-ständigkeit (AVCP-System) der Vorhangfassaden. Werden jedoch gewisse Anforderungen an das Brandverhalten gestellt, ist eine Fremdüberwachung des Herstellerbetriebes erforderlich ? jedoch nur bei Produkten oder Werkstoffen, bei denen eine deutlich feststellbare Stufe des Produktions-prozesses zu einer Verbesserung in der Klassifizierung des Brandverhaltens führt. 

Aktuelle Entwicklungen der CE-Kennzeichnung
Derzeit befinden wir uns in einer Übergangsphase, in der Außentüren mit Anforderungen an den Feuerschutz sowohl ÜA- als auch CE- gekennzeichnet werden können. Die Koexistenzphase der zu Grunde liegenden harmonisierten Norm EN 16034 endet am 01.11.2019. Ab diesem Zeit-punkt sind Außentüren mit Anforderungen an den Feuerschutz ausschließlich mit einem CE-Zeichen zu versehen und die Leistungserklärung zu erstellen. Die Produktnorm für die Innentüren wurde im Jänner 2019 national veröffentlicht, ist aber bisher nicht im Amtsblatt der EU europäisch harmonisiert worden. Daraus ergibt sich, dass diese Produkte weiterhin der nationalen ÜA-Kennzeichnung unterliegen. Es gibt nun erste konkrete Hinweise in Sitzungsprotokollen aus Brüssel, worin erkennbar ist, dass sich das Ende der Koexistenzphase der EN 16034 verschieben kann. Da-mit könnte ermöglicht werden, dass sowohl Außen- als auch Innentüren zum gleichen Zeitpunkt in eine verpflichtende CE-Kennzeichnung gehen. Nachteilig stellen sich dabei weiter andauernde Hemmnisse im innergemeinschaftlichen Handel von Außentüren mit Anforderungen an den Feuer-schutz dar.

Fachvortrag: Feuerschutzabschlüsse – Inverkehrbringen, Einbau, Austausch, Nachrüstung
Dipl.-Ing. Kurt Danzinger (Leiter des Arbeitsgebietes Brandschutz in der MA 39) informierte in sei-nem Vortrag über das fachgerechte Inverkehrbringen von Feuerschutzabschlüssen, den praxisge-rechten Einbau sowie den Austausch und die Nachrüstung von Bauteilen. Dabei wurden unter an-derem die verschiedenen europäischen Feuerwiderstandsklassen und deren Merkmale erörtert und erklärt. In den weiteren Ausführungen wurde der Einbau und die Prüfszenarien besprochen sowie die Klassifizierung derartiger Bauprodukte nach den Prüfergebnissen. 

Hitzige Diskussionen zur korrekten Auslieferung 
Viel Diskussion löst das Thema der korrekten Lieferung von Feuerschutzabschlüssen vom Hersteller zum Einbauort aus. Dabei muss nach Vorgaben und Regelwerken bereits bei der Auslieferung im Werk das Produkt als vollständiger Feuerschutzabschluss hergestellt sein. Dafür müssen die Gläser in den Elementen nach den Produktprüfungen verbaut und etwaige Öffnungen z. B. für Zylinder fachgerecht verschlossen werden. Gerade im Metallbau ist es üblich, dass Konstruktionen durch den Hersteller vor Ort komplettiert und fertiggestellt werden. Auch bei Vorhangfassaden ist das fast immer der Fall. Sehr schwere Feuerschutzgläser in großen mehrteiligen Elementen machen den Transport und die Manipulation vor Ort schier unmöglich. Weiters müssen eingesetzte Gläser in Fixelementen für die Befestigung über den Falz der Konstruktion vor Ort wieder entnommen werden, um sie dann nach Montage wieder einzusetzen. 
Im Zentrum stand bei den Diskussionen die Definition des „Inverkehrbringens“ von Bauelementen. Da trotz den intensiven Dialogen kein übereinstimmender Konsens für das Thema gefunden wer-den konnte, bietet die AMFT an, weitere Gespräche mit zuständigen Behörden sowie der MA 39 für eine praktikable Lösung zu führen. In der Folge werden dienliche Hinweise zum (erweiterten) Anwendungsbereich der Prüfungen sowie zu normativen Vorgaben für die Nachrüstung von Feuer-schutzelementen an die TeilnehmerInnen gegeben. Auch zu den Möglichkeiten, wie ein bereits verbautes Feuerschutzelement geprüft und Rückschlüsse auf dessen Klassifizierung getroffen wer-den können, werden die Anwesenden informiert.

Live-Brandversuch 
Im Anschluss wurden alle TeilnehmerInnen zu einem Brandversuch in die Brandversuchshalle der MA 39 gebeten. Am Prüfstand stand eine Stahldrehflügeltüre, die den extremen Anforderungen eines Vollbrandes ausgesetzt wurde. Die Besucher wurden Zeugen, wie sich die Türe unter den steigenden Temperaturen im Prüfofen nach und nach verformte, bis sich zwischen Türrahmen und Türblatt ein Spalt zeigte und schlussendlich auch die Dichtungen auf der feuerabgewandten Seite zu brennen begannen.

Netzwerken und Erfahrungsaustausch 
Beim gemeinsamen Lunch konnten die SeminarteilnehmerInnen die fachlichen Diskussionen wei-ter vertiefen und sich mit den Vortragenden austauschen. Die Fachveranstaltung der AMFT bietet somit neben profunden Sachinformationen auch eine wichtige Branchenplattform zum Erfah-rungsaustausch und Networking. 

Weitere Informationen sowie Fotos zur Veranstaltung finden Sie unter www.amft.at/amft-fachseminar. 

Wichtige Normen aus dem Bereich Metallbau

Wir haben unsere kompakte Zusammenstellung von mehr als 330 wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau aktualisiert. 

Die Gesamtliste der ÖNORMEN für den Metallbau sowie eine Gliederung in verschiedene Rubriken, finden Sie unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau

Jede Norm bzw. jeder Normentwurf wurde direkt mit dem Austrian Standards International verlinkt, sodass Sie sich rasch und einfach über die Details informieren können. 

Der Auszug*) der wesentlichen ÖNORMEN für den Metallbau wurde ebenso aktualisiert und hier online gestellt
 
*) In diesem Auszug aus der gesamten Liste der ÖNORMEN für den Metallbau sind die für das Metallbauunternehmen wesentlichen zur eigenen Anwendung bestimmten Normen angeführt. Die Auswahl ist natürlich abhängig vom jeweiligen Produktportfolio des Unternehmens und ist als allgemeiner Vorschlag zu sehen.
 

AMFT-Einspruch zum Vorschlag ÖNORM EN 13830/A1 wurde stattgegeben

Ende letzten Jahres wurde ein Überarbeitungsvorschlag zur Produktnorm EN 13830/A1 für Vorhangfassaden vom europäischen CEN Komitee TC 33 vorgelegt. In dem Entwurf wurden unter anderem die harmonisierten Durchbiegungsgrenzen herausgenommen. Die Änderungen haben zur Folge, dass keine vergleichbaren Durchbiegungsgrenzen für die statische Dimensionierung der Produkte mehr gegeben sind. Konkrete Vorgaben für die Durchbiegungsgrenzen wären dann national festzulegen bzw. produktbezogen zu ermitteln.
 
Daraus ergeben sich Unsicherheiten und Mehraufwendungen in der statischen Bemessung und der Herstellung der Produkte in den Herstellerunternehmen.
 
Die AMFT hat sich im übermittelten Einspruch zum Vorschlag des CEN gegen diese Änderungen ausgesprochen.
 
Bei der Sitzung des zuständigen europäischen Komitee CEN/TC 33/WG 6 im Februar 2019 wurde dem Einspruch der AMFT stattgegeben und unsere Forderungen berücksichtigt (siehe Auszug Sitzungsprotokoll).
 
Durch die von der AMFT bewirkte Abänderung des Vorschlages zur Produktnorm EN 13830 für Vorhangfassaden konnten Unsicherheiten sowie erhebliche Mehraufwände bei der statischen Dimensionierung der Produkte für unsere Unternehmen abgewendet werden. Auch die zuarbeitenden Ziviltechniker profitieren von diesem Ergebnis. 

Ein klarer Erfolg zur Entlastung unserer Unternehmen!

Antworten d. Europäischen Kommission z. Bauproduktenverordnung

Vor kurzem hat die AMFT Kenntnis von einer Anfrage einer Abgeordneten zum Europaparlament der Niederlande an die EK erhalten. Bei deren Beantwortung durch die Kommissarin Bienkowska der EK ist es zu Klarstellungen zur Auslegung der Anwendbarkeit der Bauproduktenverordnung (BPV) gekommen.
 
Worum geht es?
Im Juni 2018 wurden Fragen hinsichtlich der Vorschriften zu CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der EN 1090-1 an die Europäische Kommission gerichtet:
 
Die Fragen lauteten:
Subject: Enforcement of rules on products with CE marking EN1090-1

1. Is the Commission aware that the Human Environment and Transport Inspectorate (ILT), which performs a supervisory role on behalf of the Ministry of Infrastructure and Public Works in the Netherlands, has decided to suspend enforcement of the rules in the case of manufacturers who supply assembled metal structures as part of a building or of infrastructure, where the manufacturer both produces the materials in a factory and assembles them at a building site?

2. Does the Commission consider that a metal structure which is produced by a single manufacturer and assembled on site by it (and which becomes part of a building or of infrastructure) in order to perform a single contract that it has accepted falls under the Construction Products Regulation (CPR) and the European harmonised product standard EN 1090-1?

3. What action will the Commission take to clarify whether or not a metal structure which is produced by a single manufacturer and assembled on site requires an FPC certificate?

Die Antworten der EK lauteten:
EN
E-001233/2018
Answer given by Ms Bienkowska on behalf of the Commission
(18.6.2018)

1. Yes, the Commission was made aware of this by letter of 7 December 2017 from Koninklijke Metaalunie.

2. If a construction product (e.g. a metal structure) is both manufactured and incorporated into the construction work (e.g. a building) by the same economic actor, no transaction or change of ownership of that product takes place between the manufacturing and the incorporation phases. The Commission recalls that, according to Article 1 of the Construction Products Regulation 305/2011 ('CPR'), the Regulation lays down conditions for the placing or making available on the market of construction products. In these particular circumstances, and in the absence of any further information to the contrary, the CPR does not appear to be applicable.

3.Consequently, the Factory Production Control (FPC) certification rules based on the CPR do not appear applicable either in the situation described above.

Hier noch die originalen Veröffentlichungen auf den Seiten der EK:
>> Fragen
>> Antworten
 
Die Antworten werfen tiefgreifende Fragestellungen zur Pflicht der Erstellung einer Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung auf. Dies vor allem für die Anwendungsfälle bei denen das Bauprodukt durch einen Hersteller hergestellt und auch montiert wird.
 
Gemeinsam mit dem Österreichischen Stahlbauverband (ÖSTV), der dazu auch bereits informiert hat sind wir bemüht, rasch Klarheit für die Unternehmen über die Auswirkungen dieser Feststellung von Kommissarin Bienkowska sowie den nationalen Behörden zu erhalten.

Shortlist - Auszug der wesentlichen Normen für den Metallbau

Kompakte Übersicht aller wichtigen Normen
 
Im Februar 2019 haben wir informiert dass wir als Service für Sie eine Zusammenstellung der wichtigen ÖNORMEN für den Bereich Metallbau erstellt haben und diese neu und ab sofort unter www.amft.at/service/normen-gesetze-fuer-den-metallbau verfügbar ist.
 
Nun haben wir noch den Auszug der wesentlichen ÖNORMEN für den Metallbau online gestellt. Dieser wird ebenfalls ab sofort vierteljährlich für Sie aktualisiert und ist unter www.amft.at -> Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau abrufbar.
 
In diesem Auszug aus der gesamten Liste der ÖNORMEN für den Metallbau sind die für das Metallbauunternehmen wesentlichen zur eigenen Anwendung bestimmten Normen angeführt. Die Auswahl ist natürlich abhängig vom jeweiligen Produktportfolio des Unternehmens und ist als allgemeiner Vorschlag zu sehen.

AMFT-Fachseminar „Feuerschutz“ inkl. Live-Brandversuch

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) veranstaltet am 16. Mai 2019 ein Fachseminar in der MA 39 - Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle d. Stadt Wien, Rinnböckstraße 15/2, 1110 Wien.

In den vergangenen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) wurde vielfach der Wunsch für kompakte Seminare zu einzelnen Themenbereichen geäußert. Dem kommen wir gerne mit unserem AMFT-Fachseminar „Feuerschutz“ nach.

Themen wie korrektes Inverkehrbringen von Feuerschutzelementen, der fachgerechte Einbau am Objekt sowie der Austausch und die Nachrüstung von Bauteilen an bestehenden Feuerschutzabschlüssen werden beleuchtet.

Ein weiterer Teil informiert Sie zu aktuellen Entwicklungen der CE-Kennzeichnung und gibt Einblick in die praktische Umsetzung bei unterschiedlichen Konstruktionen wie Vorhangfassaden oder Fenster mit/ohne Feuerschutz um nur einige zu nennen.

Machen Sie sich im Anschluss ein Bild der Prüfmöglichkeiten der MA 39 für Fenster, Türen, Tore und Fassaden bei einem Rundgang durch die neuen Prüfhallen und sind Sie live dabei, wenn bei einem Brandversuch in der Brandversuchshalle eine Stahldrehflügeltüre den extremen Anforderungen eines Vollbrandes ausgesetzt wird.

Die Teilnehmer werden eingehend zu den gebotenen Themen informiert und es besteht die Möglichkeit, die Vortragenden zu relevanten praktischen Themen zu befragen.


 
DETAIL-INFORMATION:
Was: AMFT-Fachseminar „Feuerschutz“
Wann: 16. Mai 2019, 9.30 bis 13.00 Uhr
Wo:  Magistratsabteilung 39 - Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle d. Stadt Wien | Rinnböckstraße 15/2 | 1110 Wien | Seminarzentrum
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden
Kooperationspartner: Aluminium-Fenster-Institut (AFI) & Bundesinnung der Metalltechniker
 
Das AMFT-Fachseminar bietet den Teilnehmern sowohl grundlegende Informationen als auch praktische Hinweise zu den gebotenen Inhalten. 
 
Das Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 9.5.2019) und nähere Details zum genauen Seminarprogramm finden Sie unter >> AMFT-Fachseminar
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer-Anzahl beschränkt ist. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.
 
Nützen Sie die Gelegenheit für Ihren Informationsgewinn und melden Sie sich sowie Ihre Mitarbeiter rasch an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Merkblatt über die Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit

Die Marktüberwachung hat mitgeteilt, dass 2019 weiterhin metallische Tragwerknach EN 1090 auf dem Überwachungsprogramm stehen. Die Bundesinnung der Metalltechniker hat gemeinsam mit der AMFT ein Merkblatt über die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von metallischen Bauprodukten erstellt.

ÖNORMEN für den Metallbau – Kompakte Übersicht aller wichtigen Normen

Wir haben als Service eine Zusammenstellung der wichtigen Normen aus dem Bereich Metallbau erstellt. Diese wird nun wiederkehrend aktualisiert.

Die Gesamtliste der ÖNORMEN für den Metallbau sowie eine Gliederung in verschiedene Rubriken, finden Sie neu und ab sofort unter Service -> Normen & Gesetze für den Metallbau. Ergänzt wurde die Information um den Bereich Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, den Sie ebenfalls dort einsehen können. 

Jede Norm bzw. jeder Normentwurf wurde direkt mit dem Austrian Standards International verlinkt, sodass Sie sich rasch und einfach über die Details informieren können. Aufgrund der großen Beliebtheit wird die Zusammenstellung daher ab sofort vierteljährlich aktualisiert.

Fachinformation 20 - Einbau von Fenstern und Türen in Wände

ÖNORM B 5320:2017-08 "Einbau von Fenstern und Türen in Wände - Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster/Türanschlusses" - FAQs

Der Fenstereinbau stellt keine triviale Bauaufgabe dar und erfordert von allen Beteiligten hohes Know-how und Bereitschaft zur gewerkeübergreifenden Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang sind klare Regelungen und konkrete Anforderungen an die Planung und Aus-führung ein wichtiger Bestandteil. 

Nach Veröffentlichung der ÖNORM B 5320:2015 und der Verbreitung der konkreten Inhalte im Rahmen von Veranstaltungen und Vorträgen, wurden immer wieder Fragen zur Auslegung der Norm an das zuständige Normungsgremium herangetragen. Die Arbeitsgemein-schaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) hat ebenfalls in Se-minaren informiert, die herangetragenen Fragen behandelt und aktiv bei der Erstellung der Fachinformation mitgewirkt.

Die zuständige Arbeitsgruppe 011.03 und Austrian Standards Institute hat sich entschlossen, die im Rahmen der Arbeitsgruppe 011.03 abgestimmten Antworten zu aktualisieren und abermals der Öffentlichkeit in Form der Fachinformation 20 zugängig zu machen.

Die Fachinformation 20 wurde im September 2018 in überarbeiteter Fassung und mit er-gänzten Inhalten neu herausgegeben.

>> Fachinformation 20 (September 2018)
 

StLB-HB021 und StLB-HT012 veröffentlicht!

Die neuen Versionen der beiden Standardisierten Leistungsbeschreibungen sind ab sofort verfügbar.

Wir freuen uns Sie informieren zu können, dass nach über zwei Jahren intensiver Diskussion und vieler Arbeitssitzungen die Überarbeitung der LB-HB Leistungsgruppe 52 „Fenster aus Aluminium“ unter federführender Mitarbeit der AMFT abgeschlossen und nun neu erschienen ist. Sie wurde wie bereits angekündigt mit Leistungsgruppen weiterer Fenstermaterialien (LG 71 - 75) unter der LG 72 auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) veröffentlicht. Die Leistungsgruppen der Fenster in der 50er-Serie sind entfallen.
 
Folgend die wesentlichen Änderungen:

  • Reduktion der Inhalte auf das Wesentliche
  • Der Einbau wird nach neuer ÖNORM B 5320 gemäß Standard-Fensteranschluss geregelt.
  • Ein Kommentar zur Unterscheidung Standard-Fensteranschluss und objektspezifischer Bauanschluss nach neuer Norm wurde aufgenommen. Darin enthalten sind auch die dazu jeweilig notwenigen Angaben in der Ausführungsplanung des Auftraggebers die zu übergeben sind.
  • Die Größenangaben für Fenster wurden nach Baurichtmaß anstatt m² aufgenommen. 
  • Die Leistungsgruppe wurde technisch und inhaltlich aktualisiert.

Der Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 „Fenster - Anforderungen - Ergänzungen zur ÖNORM EN 14351-1“ ist erhalten geblieben und ist somit Voraussetzung für die Lieferung von Fenster.
Der Einbau wurde nach einigen Gesprächsrunden nach der aktuellen ÖNORM B 5320 „Einbau von Fenstern und Türen in Wände - Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses“ mit dem Standard-Fensteranschluss definiert.
 
Seit der grundlegenden Überarbeitung der ÖNORM B 5320 und dem Erscheinen im Jahr 2015 stellt der Standard-Fensteranschluss sowie der objektspezifische Bauanschluss wesentlich unterschiedliche Anforderungen an die Planung als auch an die Ausführung. Der Standard-Fensteranschluss stellt die Mindestanforderungen an den Standardeinbau von Fenstern an den Wandbildner bzw. bei Fenstertausch an die bestehende unveränderte Wand dar. Der Standard-Fensteranschluss beinhaltet die Befestigung des Fensters im Wandbildner, das Füllen der Fuge und den inneren und äußeren Anschluss. Von diesem Standard-Fensteranschluss sind die Anforderungen im Hinblick auf die Luftdurchlässigkeit (Luftdichtheit), Schlagregendichtheit und die Belastung bei Wind zu erfüllen. 
Mit dieser Definition des Standard-Fensteranschluss in der ÖNORM B 5320 gibt es eine klare Gewerketrennung, wodurch nach Abschluss der Montagearbeiten der Fenster die Möglichkeit besteht, das Gewerk zu übergeben und vom Bauherrn oder der Örtlichen BauAufsicht (ÖBA) abnehmen zu lassen.
 
Mit der Integration des Fenstereinbaus gemäß Standard-Fensteranschluss nach ÖNORM B 5320 ist es gelungen, mehr Klarheit für die Anforderung am Fenstereinbau und für die Ausführungsplanung in die LB-HB LG 72 zu integrieren. Davon profitieren sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber. Achten Sie künftig darauf, dass Sie die neue StLB 021 verwenden!
 
Lt. Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG § 105 (3)) ist, "wenn für die Beschreibung oder Aufgliederung bestimmter Leistungen geeignete Leitlinien, wie ÖNORMEN und standardisierte Leistungsbeschreibungen vorhanden sind, auf diese Bedacht zu nehmen." (Zitat BVergG 2018). Die Standardisierte Leistungsbeschreibung beschreibt Leistungen eindeutig, vollständig und neutral. Leistungsbeschreibungen sind das Ergebnis einer erfolgreichen Zusammenarbeit in Arbeitskreisen von Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, der Industrie und fachspezifischen Konsulenten.

Die Leistungsgruppe „Aufsatzkonstruktionen“, die bereits neu erarbeitet wurde, wurde nun ebenfalls in der LG 69 veröffentlicht.
 
AMFT initiierte und führte die Überarbeitung der Zuordnungen der Arbeitskategorien für die Preisgleitung in der LG 00:
Die in der LG 00 „Allgemeine Bestimmungen“ enthaltenen Zuordnungen wurden überarbeitet und im Zuge der Veröffentlichung der Version 021 neu herausgegeben.
 
An die AMFT wurden wiederholt Schwierigkeiten und Problemfälle bei der Umsetzung der Preisgleitung im Zusammenhang mit den zugewiesenen Arbeitskategorien in der LG 00 herangetragen. Durch Änderungen von Leistungsgruppen (wie auch jetzt bei den Fenstern) waren neuere Gruppen teilweise gar nicht erfasst. Bei anderen haben sich die Inhalte der Leistungsgruppe geändert, so dass der hinterlegte Warenkorb für die Preisgleitung nicht mehr passend war.
Ein klarer Auftrag an die AMFT eine Überarbeitung zu initiieren und durchzuführen. In Abstimmung mit der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich, der Bundesinnung der Metalltechniker und der Landesinnung sowie dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und ib-data wurden die Zuordnungen der Arbeitskategorien überarbeitet.
 
Hier ist im Speziellen auf die LG 31 „Metallbauarbeiten“ hinzuweisen. Bei dieser Leistungsgruppe sind einerseits Beschläge und Baufertigteile enthalten, andererseits aber auch z.B. Geländer und Zäune. In dieser LG werden auch Gewichtschlosserarbeiten ausgeschrieben.
In der Vergangenheit hat die zugewiesene Arbeitskategorie für die LG 31 „Schlosser Beschlag“ immer wieder zu Problemen geführt. Der Inhalt des Warenkorbes „Schlosser Beschlag“ passte nicht zu den Gewichtsschlosserarbeiten und war damit nicht anwendbar. Hier wurde nun die Arbeitskategorie „Schlosser konstruktiver Stahlbau/Gewerbe“ oder „Industrie“ zum „Schlosser Beschlag“ ergänzt. Je nach überwiegendem Inhalt des Leistungsverzeichnisses ist die entsprechende Arbeitskategorie anzuwenden.
 
Wesentlich ist, dass Sie die zutreffende Arbeitskategorie bereits im Werkvertrag vereinbaren.  

>> LBHB Leistungsgruppe (LG) 72 - Fenster aus Aluminium
>> LBHB Leistungsgruppe (LG) 00 - Allgemeine Bestimmungen

Überarbeitung OIB-Richtlinien

Die OIB-Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich. Sie werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) nach Beschluss in der Generalversammlung herausgegeben und stehen damit den Bundesländern zur Verfügung. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, was bereits in allen Bundesländern der Fall ist.
 
In einem längeren Prozess wurden die OIB-Richtlinien 2017 und 2018 einer Überarbeitung zugeführt. Im Zuge des Anhörungsverfahren wurde die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) als Interessenvertretung im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich zu den Überarbeitungen der Richtlinien eingebunden und wir haben dementsprechend auch die Möglichkeiten genutzt, für unseren Fachbereich und unsere Branche Stellung zu beziehen. Eine mehrseitige Stellungnahme zu den Entwürfen wurde eingebracht und bei den folgenden Sitzungen mit dem OIB persönlich vertreten.
So konnten wir alle Punkte unserer Stellungnahme kompetent vorbringen und erhielten zu manchen Punkten gleich in der Sitzung vom OIB die Zusicherung, unsere Forderung umzusetzen. Bei anderen Punkten wurde zugesagt, sich diese näher im Sachverständigenbeirat anzusehen.
 
Der Sachverständigenbeirat hat in den letzten Monaten die eingelangten Stellungnahmen behandelt. Voraussichtlich im Februar wird das OIB die neuen Richtlinien in einer außerordentlichen Generalversammlung beschließen. Die Länder haben diesmal signalisiert, dass sie die OIB-Richtlinien möglichst rasch umsetzen wollen und auch möglichst von Abweichungen absehen wollen.
 
Bearbeitet wurden folgende Richtlinien: 

  • Richtlinie 1 - Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Richtlinie 2 - Brandschutz
  • Richtlinie 3 - Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Richtlinie 4 - Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • Richtlinie 5 - Schallschutz
  • Richtlinie 6 - Energieeinsparung und Wärmeschutz

 Die Entwürfe und zugehörigen Dokumente finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB)
 

BMDW: Leistungsbeschreibung Hochbau - Neuer Link

Wir wurden aufmerksam gemacht, dass der Link zu den Leistungsbeschreibungen Hochbau auf der Homepage des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nicht mehr funktioniert.

In der Abklärung wurden wir darauf hingewiesen, dass die Links wie folgt aktualisiert wurden:

Dreiländerkongress Maschinenbau vorausgeDACHt

Nach dem erfolgreichen Auftaktkongress Maschinenbau vorausgeDACHt – Zukunft der Vernetzung 2017 in Salzburg mit dem Schwerpunkt Digitalisierung gehen die Maschinenbauverbände aus Österreich (Fachverband Metalltechnische Industrie), Deutschland (VDMA) und der Schweiz (SWISSMEM) gemeinsam mit der Fachzeitung Produktion jetzt noch einen Schritt weiter:

Der 2. Dreiländerkongress, der am 7. und 8. Februar 2019 im Festspielhaus Bregenz stattfindet, steht unter dem Generalthema „Wandel durch Globalisierung“. Erleben Sie, wie die Themen, die die Industrien bewegen, von Unternehmern und Experten aus der DACH-Region für Unternehmer aus der DACH-Region analysiert werden und diskutieren Sie gemeinsam die Lösungen.

Das erwartet Sie:
Von protektionistischen Tendenzen ehemals verlässlicher Handelspartner über die Chancen und Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende für die Industrie, von den Folgen der wirtschaftlichen Machtansprüche Chinas und der Begegnung des Fachkräftemangels sowie der Aus- und Weiterbildung bis hin zu den Themen Plattform-Ökonomie und Mobilität der Zukunft - Diese Themen bewegen den Maschinenbau täglich, und in diesem Bereich muss der Maschinenbau in der DACH-Region etwas bewegen.

Ihre Keynote-Speaker und Diskussionspartner:

  • Prof. Simon Evenett, Professor of International Trade and Economic Development, Universität St. Gallen
  • Dipl.-Ing. Wolfgang Anzengruber, Vorstandsvorsitzender Verbund AG, Österreich
  • Hans-Joachim Boekstegers, Geschaftsführender Direktor und Group CEO, MULTIVAC, Deutschland
  • Prof. Sebastian Heilmann, Professor für Politik und Wirtschaft Chinas, Universität Trier, Deutschland
  • Mag. Ing. Thomas Welser, Geschäftsführung, Welser Profile GmbH, Österreich
  • Dr. Gil Georges, ETH Zürich, Schweiz

und viele mehr.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit den wichtigsten Industrievertretern aus Maschinenbau, Metallware, Elektro- und Elektronikindustrie aus der DACH Region auszutauschen.

>> Programm
>> Anmeldung

Weitere Informationen finden Sie unter www.maschinenbauvorausgedacht.eu.

Beachten Sie bei Ihrer Buchung den ermäßigten Sonderpreis für Mitglieder des Fachverbandes Metalltechnische Industrie.

2018

Geländer nur mit Zertifizierung?

Ist für die Herstellung von Geländer für den österreichischen Markt eine Zertifizierung nach EN 1090-1 notwendig?
 
Dieser brennenden Frage sind wir auf den Grund gegangen. Anlass war ein aktueller Bericht von Karsten Zimmer – Geschäftsführer des Bundesverbandes Metall in Essen in einer deutschen Fachzeitschrift. Er hat in diesem Bericht die Situation für den deutschen Markt beleuchtet, wonach hier aufgrund der weitreichenden Verankerung der EN 1090-1 in der deutschen Bauordnung eine Zertifizierung notwendig ist.
 
Wie sieht das nun für den österreichischen Markt aus? 
Nach Rückfrage bei der Marktaufsichtsbehörde OIB haben wir folgende Stellungnahme erhalten: (Auszug)
 
Dieses Thema kann aus verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. 

Die Frage des Geltungsbereichs der CE-Kennzeichnungspflicht gemäß EN 1090-1 und die Interpretation im FAQ 31 der Kommission wurden bereits vielfach diskutiert. 

Wenn man die Rechtslage gemäß FAQ 31 versteht, liegt ein aufgrund seines Verwendungszwecks nicht harmonisiertes Bauprodukt und somit keine CE-Kennzeichnungspflicht vor. Eine CE-Kennzeichnungspflicht auf nationaler Rechtsbasis einzuführen wäre nicht zulässig. 

Andererseits regelt die Bauproduktenverordnung mit der CE-Kennzeichnung ganz klar nur die Bereitstellung auf dem Markt, nicht die technischen Anforderungen für die Verwendung, diese liegen in der Kompetenz des Mitgliedstaats. Im Landesbereich sind hier die Baustofflisten und die OIB-Richtlinien zu nennen, die jedoch derzeit nicht Bezug auf Normen der EN 1090-Serie nehmen und somit keine gesetzlich verankerte Nachweispflicht vergleichbar mit jener in Deutschland besteht. 

Allerdings kann EN 1090-2 sehr wohl als Stand der Technik für den Nachweis der technischen Anforderungen, die ja unabhängig von gesetzlichen Kennzeichnungspflichten bestehen, herangezogen werden. Eine Zertifizierung würde klar nachweisen, dass dieser Stand der Technik eingehalten wird. Auch ohne eine ausdrückliche, gesetzliche Verpflichtung wäre ein Zertifikat somit sinnvoll.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:
Für den österreichischen Markt besteht aufgrund der fehlenden Verankerung der EN 1090-1 in den Baustofflisten keine übergeordnete gesetzliche Verpflichtung zur Zertifizierung nach EN 1090-1 für die Herstellung von Geländer für unseren Markt.

Landesgesetzliche Regelungen, sowie vereinbarte Vertragsbedingungen sind jedenfalls zu berücksichtigen. Eine Zertifizierung ist zum Nachweis der Fertigung nach Stand der Technik ratsam. Werden Geländer für den deutschen Markt gefertigt, ist die Zertifizierung verpflichtend.

Aluminium-Architektur-Preis 2018

Beim diesjährigen Aluminium-Architeckturpreis prämiert, v.l.n.r. sitzend: Alexander Meier (Piesslinger), Uros Miletic (fasch&fuchs.architekten), Mario Mittendorfer (AGRU), Harald Greger (AFI), Barbara Feller (Architekturstiftung), Andreas Wilhelmer (Metallbau Wilhelmer); stehend: Darko Kardum (AGRU), Fred Hofbauer (fasch&fuchs.architekten), Constanze Menke (fasch&fuchs.architekten), Bernd Wiltschek (BIG), Gottfried Flicker (BIG), Ida Pirstinger (IG Architektur), Edith Klesl-Tauchner (BIG), Arnold Hörzing (Piesslinger), Johannes Wiesflecker (wiesflecker-architekten), Andreas Renner (AFI), Ernst Weigl (Piesslinger), Christian Wilhelmer (Metallbau Wilhelmer)

Die HBLA für Tourismus in St. Johann in Tirol wurde ausgezeichnet

Das Architekturbüro wiesflecker-architekten wurde für die Erweiterung und Funktionssanierung der Höheren Bundeslehranstalt für Tourismus mit dem Aluminium-Architektur-Preis 2018 der Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER prämiert. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wurde vom Aluminium-Fenster-Institut (AFI) in Zusammenarbeit mit der Architekturstiftung Österreich und der IG Architektur am 15.11. im Justizpalast in Wien vergeben.

Tourismusschule überzeugt 
Der hochkarätigen Fachjury wurden 28 qualitätsvolle Einreichungen präsentiert. In einer spannenden Sitzung konnten sich wiesflecker-architekten mit der HBLA für Tourismus in St. Johann in Tirol durchsetzen. Dabei überzeugte das Schulgebäude, das nahe dem Ortszentrum von St. Johann steht, mit seiner stadträumlichen Situierung sowie dem gelungenen Materialeinsatz. Mit dem Umbau und der Erweiterung erfahren sowohl das Umfeld als auch das Schulgebäude eine Aufwertung. Die beidseits raumhohen Verglasungen der neuen Klassenzimmer lassen viel Licht ein und bieten eine freundliche und anregende Atmosphäre. Verspiegelte Deckenuntersichten erzeugen Weite und Verbindung zur Umgebung. Insgesamt ist ein homogenes Ensemble entstanden, in dem sich alt und neu sinnfällig ergänzen. Aluminium-Profilsysteme sind vielfältig und innovativ eingesetzt.

Große Anerkennung für weiteren Schulbau
Die Bundesschule Aspern von fasch&fuchs.architekten bietet ein vielfältiges Angebot an Innen- und Außenräumen, durchlässig und transparent. Für das große Stadterweiterungsgebiet „Seestadt Aspern“ ist das Gymnasium ein wichtiges Gebäude. Die Zertifizierung mit ÖGNB Gold unterstreicht die nachhaltige Planung und Ausführung. Die Materialwahl ist subtil auf die Erfordernisse abgestimmt. 

Die BIG Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. ist Bauherr der beiden ausgezeichneten Projekte, bei denen funktionelle und gleichzeitig wirtschaftliche Lösungen realisiert wurden.Der Aluminium-Architektur-Preis dokumentiert die gute Zusammenarbeit von Architekten und Bauherren gemeinsam mit Metallbau- und Oberflächenveredelungsbetrieben, die die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER führen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.alufenster.at/aap2018

AMFT-Fachseminar "Metallbau - Update", 2. Oktober 2018

Am 2. Oktober 2018 fand das AMFT-Fachseminar unter dem Motto „Metallbau – Update“ in der Wirtschaftskammer Österreich statt.

Es wurden Themen wie kollaboratives Zusammenwirken am Bau im digitalen Zeitalter, die praktische Anwendung der E-Vergabe nach Bundesvergabegesetz 2018 behandelt sowie branchenspezifische technische und rechtliche Informationen geboten. Das Austrian Standards International (A.S.I.) stellte gemeinsam mit der Stabsabteilung Wirtschaftspolitik der Wirtschaftskammer Österreich aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Normung und Möglichkeiten der Beteiligung vor. In Ergänzung dazu wurden Haftungsfragen bei Nichtbeachtung von Normen geklärt.

Referenten waren Anton Resch (ARGE der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden), Bmstr. Dipl.-Ing. Wolfgang KRADISCHNIG (IG Lebenszyklus Bau), Mag. Harald GREGER (Aluminium-Fenster-Institut - AFI), Mag. Peter JAKUBITZ (Projektentwicklung & Training, Unternehmensberater) sowie Mag. Rudolf FRIC (Unternehmens- und Organisationsberatung), Dr. Karl GRÜN (Austrian Standards International), Mag. Regina MICHELITSCH (WKO - Stabsabteilung Wirtschaftspolitik) und Dr. Georg KARASEK (Rechtsanwalt und Fachexperte auf dem Gebiet des Baurechts).

Das Fachseminar war die Startveranstaltung für eine geplante Reihe von Weiterbildungsveranstaltungen für den Metallbau, die die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) plant. Die Teilnehmer wurden eingehend zu den gebotenen Themen informiert und es bestand die Möglichkeit, die Vortragenden zu relevanten praktischen Themen zu befragen. So wurde unter reger Beteiligung noch weit über das offizielle Ende der Veranstaltung hinaus intensiv zu aktuellen Branchenthemen gemeinsam diskutiert. 

Teilnehmer waren neben Personen von Metallbauunternehmen auch Interessierte von Systemanbieter, branchenbeteiligte Magistratsabteilungen, Planungsbüros, der Zulieferindustrie, Austrian Standards International sowie Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich und Journalisten.

>> zu den Fotos der Veranstaltung

Informationsmaterial der AMFT

Die aktuelle Übersicht des neuesten Informationsmaterials der AMFT (Seminar-Unterlagen, Merkblätter etc.) finden Sie hier.

ÖNORMEN für den Metallbau

Die aktuelle Aufstellung (Stand: 9/2018) der wichtigsten Normen aus dem Bereich Metallbau finden Sie im Login-Bereich unter Merkblätter & Musterbriefe -> Normen und Sonstiges.
 
Die Aufstellung soll Sie als Metallbaubetrieb in Ihrer Arbeit unterstützen. Die zusätzliche Auflistung von Normenentwürfen ist neu. Durch die unmittelbare Verlinkung mit Austrian Standards kann man sich schnell und einfach über die Details der Norm oder des Entwurfes informieren.

AMFT-Fachseminar „Metallbau – Update“ am 2. Oktober 2018 in Wien

Aus Studien und Gesprächen mit Teilnehmern der Metallbaubranche geht klar hervor, dass in den nächsten Jahren immer mehr Fachwissen nötig sein wird. Themen wie die Digitalisierung, Anforderungen an die Nachhaltigkeit, sich ändernde Planungs- und Bauabläufe (Stichwort BIM) aber auch derzeitige Änderungen in der Normung und der Baugesetzgebung stellen große Herausforderungen dar. Am Metallbautag 2018 war der Ruf nach Weiterbildungsangeboten, gerade im Angesicht des Fachkräftemangels, ebenfalls nicht zu überhören. Ein guter Grund für die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) ein Seminar mit ansprechenden aktuellen Inhalten anzubieten.
 
Es werden Themen wie kollaboratives Zusammenwirken am Bau im digitalen Zeitalter, die praktische Anwendung der E-Vergabe nach Bundesvergabegesetz 2018 behandelt sowie branchenspezifische technische und rechtliche Informationen geboten. Das Austrian Standards International (A.S.I.) wird gemeinsam mit der Stabsabteilung Wirtschaftspolitik der Wirtschaftskammer Österreich aktuelle Entwicklungen aus dem Bereich der Normung und Möglichkeiten der Beteiligung vorstellen. In Ergänzung dazu werden Haftungsfragen bei Nichtbeachtung von Normen geklärt.
 
DETAIL-INFORMATION:
Was: AMFT-Fachseminar „Metallbau - Update“
Wann: 2. Oktober 2018, 9.00 bis 16.30 Uhr
Wo: Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Saal 7
Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden
Kooperationspartner: Aluminium-Fenster-Institut (AFI) & Bundesinnung der Metalltechniker
 
Das AMFT-Fachseminar bietet den Teilnehmern sowohl grundlegende Informationen als auch praktische Hinweise zu den gebotenen Inhalten. 
 
Das Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 25.9.2018) und nähere Details zum genauen Seminarprogramm finden Sie unter >> AMFT-Fachseminar
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer-Anzahl beschränkt ist. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt.
 
Nützen Sie die Gelegenheit für Ihren Informationsgewinn und melden Sie sich sowie Ihre Mitarbeiter rasch an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Basisseminar Multifunktionstüren der Holzforschung Austria

Am 11. September 2018 findet ein Basisseminar Multifunktionstüren der Holzforschung Austria in Ansfelden statt und informiert über Einbruchhemmung, Mechatronik, Flucht- und Feuerschutz. 

Es richtet sich an Personen, die mit der Planung, Ausführung und Montage von Multifunktionstüren befasst sind. Diese Elemente erfordern eine hohe Fachkenntnis, damit sie Ihre Schutzwirkung erfüllen können. Anhand von vielen Praxisbeispielen werden Do‘s und Don’ts aufgezeigt.

Viele der fachspezifischen Informationen sind für alle Rahmenmaterialgruppen gültig und anzuwenden.

Details zu dieser Veranstaltung sowie zur Anmeldung entnehmen Sie dem Einladungsfolder oder unter www.holzforschung.at/seminare.html.  
 

Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) LG 52 “Fenster aus Aluminium” 

Wir freuen uns Sie informieren zu können, dass nach über zwei Jahren intensiver Diskussion und vieler Arbeitssitzungen die Überarbeitung der LB-HB Leistungsgruppe 52 „Fenster aus Aluminium“ unter federführender Mitarbeit der AMFT abgeschlossen und am 21.06.2018 zur Anwendung beschlossen wurde. Sie wird mit Leistungsgruppen weiterer Fenstermaterialien (LG 71 – 75) unter der LG 72 voraussichtlich im Herbst 2018 auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) neu veröffentlicht.

Folgend die wesentlichen Änderungen:

  • Reduktion der Inhalte auf das Wesentliche
  • Der Einbau wird nach neuer ÖNORM B 5320 gemäß Standard-Fensteranschluss geregelt.
  • Ein Kommentar zur Unterscheidung Standard-Fensteranschluss und objektspezifischer Bauanschluss nach neuer Norm wurde aufgenommen. Darin enthalten sind auch die dazu jeweilig notwenigen Angaben in der Ausführungsplanung des Auftraggebers die zu übergeben sind.
  • Die Größenangaben für Fenster wurden nach Baurichtmaß anstatt m² aufgenommen 
  • Die Leistungsgruppe wurde technisch und inhaltlich aktualisiert

Der Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ist erhalten geblieben und ist somit Voraussetzung für die Lieferung von Fenster.
Der Einbau wurde nach einigen Gesprächsrunden nach der aktuellen ÖNORM B 5320 „Einbau von Fenstern und Türen in Wände - Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses“ mit dem Standard-Fensteranschluss definiert.

Seit der grundlegenden Überarbeitung der ÖNORM B 5320 und dem Erscheinen im Jahr 2015 stellt der Standard-Fensteranschluss sowie der objektspezifische Bauanschluss wesentlich unterschiedliche Anforderungen an die Planung als auch an die Ausführung. Der Standard-Fensteranschluss stellt die Mindestanforderungen an den Standardeinbau von Fenstern an den Wandbildner bzw. bei Fenstertausch an die bestehende unveränderte Wand dar. Der Standard-Fensteranschluss beinhaltet die Befestigung des Fensters im Wandbildner, das Füllen der Fuge und den inneren und äußeren Anschluss. Von diesem Standard-Fensteranschluss sind die Anforderungen in Hinblick auf die Luftdurchlässigkeit (Luftdichtheit), Schlagregendichtheit und die Belastung bei Wind zu erfüllen.

Mit dieser Definition des Standard-Fensteranschluss in der ÖNORM B 5320 gibt es eine klare Gewerketrennung, wodurch nach Abschluss der Montagearbeiten die Möglichkeit besteht, das Gewerk zu übergeben und vom Bauherrn oder der ÖBA (Örtliche BauAufsicht) abnehmen zu lassen.

Mit der Integration des Fenstereinbaus gemäß Standard-Fensteranschluss nach ÖNORM B 5320 ist es gelungen, mehr Klarheit für die Anforderung an Fenstereinbau und für die Ausführungsplanung in die LB-HB LG 72 zu integrieren. Davon profitieren sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber.

Bei der Erstellung von Ausschreibungen sind "Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB)" heranzuziehen:
Die öffentlichen Auftraggeber sind gemäß gültigem Bundesvergabegesetz angehalten, bei der Erstellung von Ausschreibungen Standardisierte Leistungsbeschreibungen (LB) heranzuziehen. Auch künftig werden die Leistungsbeschreibungen wertvolle Dienste für die Ausschreibung liefern. Die Standardisierte Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) und Haustechnik (LB-HT) werden vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) als Herausgeber koordiniert und im Zuge des Änderungsdienstes auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Standardisierte Leistungsbeschreibungen sollen dem Planer helfen, eine klare, übersichtliche Ausschreibung zu formulieren.

Die Leistungsgruppe „Aufsatzkonstruktionen“, die bereits früher erarbeitet wurde, wird ebenfalls im Herbst 2018 veröffentlicht werden.
In weiterer Folge ist geplant, die in der LG 00 „Allgemeine Bestimmungen“ enthaltenen Zuordnungen der Arbeitskategorien für die Preisgleitung einer Überarbeitung zuzuführen. 

Baustoffliste ÖE 2018

Voller Erfolg durch Intervention der AMFT - Entlastung für Unternehmen erreicht
 
Mit der Baustoffliste ÖE wird die Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich geregelt. Es werden damit nationale Verwendungsbestimmungen und Leistungsanforderungen festgelegt, die für den Einsatz dieser Bauprodukte im Rahmen der Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 in Österreich Anwendung finden. Dabei werden auch die anzugebenden Informationen in der Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung (Verwendungszwecke, Klassen und Stufen sowie Leistungsbeschreibungen und Verwendungsbestimmungen) festgelegt. 
 
In der aktuellen Überarbeitung der Baustoffliste ÖE durch das OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) finden sich auch die für den Unternehmensvertretungsbereich der AMFT relevanten Vorhangfassaden. Für die Leistungsanforderung der Dauerhaftigkeit wurde dabei auf die neuere Ausgabe der Produktnorm ÖNORM EN 13830 (2015) verwiesen. In der Ausgabe 2015 werden jedoch wesentlich mehr und höhere Anforderungen an die Deklaration der Dauerhaftigkeit von Vorhangfassaden gefordert als in der europäisch harmonisierten Norm aus 2003. Somit wurden national Anforderungen gestellt, die in den Amtsblättern der EU noch gar nicht enthalten waren. Daraus resultiert ein erheblicher Mehraufwand für Herstellung, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung und Dokumentation dieser Produkte für die Unternehmen.
 
Seitens der AMFT wurde entsprechend interveniert und die national geforderten Mehraufwendungen entschieden abgelehnt.  Gefordert wurde, dass auf die geringeren Anforderungen auf Basis der in der EU harmonisierten Norm aus 2003 abgestellt wird.
 
Dem wurde in einer Überarbeitung durch die OIB stattgegeben und entsprechend unseren Forderungen ausgeführt.
 
Durch die von der AMFT herbeigeführte Abänderung des Vorschlages zur Baustoffliste OE konnte ein erheblicher Mehraufwand für Ausführung, Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung und Dokumentation für die Unternehmen abgewendet werden - ein Erfolg zur Entlastung unserer Unternehmen!

Die Schlussfassung der Überarbeitung der Baustoffliste ÖE wurde dem Notifikationsverfahren gemäß den einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union zugeführt. Laut Informationen von OIB ist mit einem Erscheinen der Überarbeitung frühestens mit September 2018 zu rechnen. Derzeit gilt noch die 4. Verordnung samt 3 Novellen.

Aluminium-Architektur-Preis 2018 ausgeschrieben

Die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER prämiert zum 11. Mal
 
Bereits zum elften Mal schreibt das Aluminium-Fenster-Institut (AFI) in Zusammenarbeit mit der Architekturstiftung Österreich und der IG Architektur den Aluminium-Architektur-Preis aus.
 
10.000 Euro Preisgeld
„Mit dem Preis werden innovative, herausragende architektonische Leistungen ausgezeichnet, die die gestalterischen sowie technischen Möglichkeiten von Aluminiumprofilen aufzeigen. Beurteilungskriterien sind neben technischen und ästhetischen Aspekten auch Lebenszyklusbetrachtungen, Nachhaltigkeitskonzepte und Gebäudezertifizierungen“, so Harald Greger, Geschäftsführer des Aluminium-Fenster-Institutes.
 
Einreichung online
Ab sofort können in Österreich ausgeführte Bauten mit Fertigstellung ab 1. Jänner 2015 - sowohl Neubauten als auch Sanierungen – eingereicht werden. Eine weitere Voraussetzung für die Einreichung ist die überwiegende Verwendung von Aluminium-Profilsystemen, die die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER führen. Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten, Planer, Bauherren und Metallbauer. Die Einreichfrist endet am 19. September 2018.
 
Hochkarätige Experten-Jury
Im Oktober 2018 bewertet eine von der Architekturstiftung Österreich und der IG Architektur zusammengestellte Jury die eingereichten Objekte und entscheidet über die Preisvergabe.
 
Weitere Informationen sind für Sie online unter www.alufenster.at/AAP2018 verfügbar. 
 

Österreichischer Metallbautag 2018 mit Rekordbesuch

Am 20. April fand der Österreichische Metallbautag 2018 in Waidhofen/Ybbs statt. Teilnehmer aus ganz Österreich waren vertreten. Die Veranstaltung bestätigte ihren Ruf als optimale Kommunikationsplattform für die Metallbaubranche, welche die aktuellen Themen der Branche beleuchtete.

Das rege Interesse und auch das sehr positive Echo ist für den Veranstalter, die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT), ein
zusätzlicher Anstoß, den Event in Zukunft weiter auszubauen und die Branche noch besser zu vernetzen.

Bereits der am Vorabend veranstaltete Netzwerkabend konnte einen Besucherrekord mit mehr als 60 Teilnehmern verzeichnen. Bei diesem gelungenen Treffen namhafter Branchenvertreter wurden viele gute Gespräche in lockerer Atmosphäre geführt. Das angestrebte Ziel, aktive Metallbauer mit Vertretern der Zulieferindustrie enger zu verbinden, wurde erreicht. Ein Abend mit Begeisterung als Vorgeschmack für eine gute Veranstaltung.  

DI Marko Buxbaumer (Vorsitzender des AMFT-Vorstand) eröffnete am Tag darauf die Fachtagung. Anton Resch richtete als Geschäftsführer der AMFT einen eindringlichen Appell an die versammelte Branche, Probleme und Themen aufzugreifen, zu kommunizieren und gemeinsam zu lösen. Dabei kann die AMFT als Plattform agieren, die Branchenthemen bündeln und dann bei den zuständigen Stellen thematisieren. Die AMFT wird wieder verstärkt Schulungen und Seminare zur Weiterbildung anbieten. Kooperationen mit Instituten und Leistungsanbietern aus der Branche werden angestrebt, um durch Synergien Nutzen für Kooperationspartner und AMFT-Mitglieder zu gewinnen.

Im Anschluss sorgte eine vielseitige Vortragsreihe für die Aufmerksamkeit der Zuhörer. Umfangreiche Informationen wurden vom Publikum mit großem Interesse angenommen und sorgten für angeregte Diskussionen.

Informationen und spannende Diskussionen
Der Bogen der Vorträge und Themen spannte sich von aktuellen Entwicklungen bei Objektbeurteilungen im Rahmen der CE-Kennzeichnung bis hin zu BIM (Building Information Modeling), das den Baubeteiligten ein Instrument zur optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken in die Hand gibt. Weitere Höhepunkte im vielseitigen Programm waren die Klärung der Frage, wie man bei Auftragsvergaben punkten kann, die Beleuchtung der aktuellen Entwicklungen zum Bundesvergabegesetz 2018 und die in den Bauverträgen relevanten Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Technische Anforderungen an den Schallschutz bei Vorhangfassaden wurden beleuchtet, sowie auch praxisbezogene Darstellungen von Aktuellem aus dem ift-Sachverständigen-zentrum zu Fassaden, Metallfenster und Glasdächer abgegeben. Eine Diskussionsrunde auf der Bühne aus Experten für Oberflächenveredelung ergänzte mit Erörterungen zur Oberflächentechnik im Metallbau den Metallbautag.

Insgesamt stießen das umfangreiche Programm des Österreichischen Metallbautages 2018, die sehr gute Organisation, wie auch die Location bei den Teilnehmern auf ein sehr positives Echo.

Ein gemeinsamer Ausklang rundete den informativen und interessanten Tag ab, bei dem die Brancheninsider ausgiebig die Gelegenheit zum Networking und Meinungsaustausch nutzten.

>> Fotos der Veranstaltung

Österreichischer Metallbautag 2018 - JETZT ANMELDEN

Gemeinsame Gespräche | Kontaktpflege | Know-How-Transfer

Am 20. April 2018 findet der österreichische Metallbautag im Symposion Hotel „Das Schloss an der Eisenstrasse“ im historischen Waidhofen/Ybbs statt.

Der Bogen der Vorträge und Themen spannt sich von aktuellen Entwicklungen bei Objektbeurteilungen im Rahmen der CE-Kennzeichnung bis hin zu BIM (Building Information Modeling), das den Baubeteiligten ein Instrument zur optimierten Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken in die Hand gibt.

Weitere Höhepunkte im vielseitigen Programm sind die Klärung der Frage wie Sie bei Auftragsvergaben punkten, sowie die Beleuchtung der aktuellen Entwicklungen zum Bundesvergabegesetz 2018 und den in den Bauverträgen relevanten Allgemeinen Vertragsbedingungen.

Entwicklungen und künftige Aktivitäten der Branchenorganisationen werden im Rahmen der Veranstaltung ebenso dargelegt wie auch technische Anforderungen an den Schallschutz bei Vorhangfassaden. Dabei wird auch auf die wesentlichen Punkte zur Prüf- und Warnpflicht für den Ausführenden eingegangen. 

In das hochkarätige Programm fügt sich auch eine praxisbezogene Darstellung von Aktuellem aus dem Sachverständigenzentrum zu Fassaden, Metallfenster und Glasdächer sowie eine Diskussionsrunde zur Oberflächenveredelung für den Metallbau.

Der Branchenevent, wird von der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) im Rahmen der INITIATIVE METALLBAUTECHNIK (IM) veranstaltet. Nützen Sie die Gelegenheit für Ihren Informationsgewinn, für den persönlichen Austausch in der Metallbaubranche und bereichern Sie durch Ihre Anwesenheit die Veranstaltung.

Anmeldungen sind ab sofort unter www.amft.at/metallbautag/anmelden möglich.

Österreichischer Metallbautag 2018

Am 20. April 2018  findet der nächste Österreichische Metallbautag, den die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) im Rahmen der INITIATIVE METALLBAUTECHNIK veranstaltet im Symposion Hotel "Das Schloss an der Eisenstrasse" in Waidhofen/Ybbs statt.

Anmeldungen ab sofort unter www.amft.at/metallbautag/anmeldung.

Nähere Informationen finden Sie unter www.amft.at/metallbautag.

Bei Rückfragen zur Veranstaltung schicken Sie bitte eine E-Mail an amft@fmti.at oder rufen Sie uns an unter 05 90 900-3412. 

2017

Was Türen unterscheidet

ÖNORM B 5337 „Innentüren – Allg. Anforderungen“ bietet Planern, Ausschreibenden und/oder Auftraggebern wichtige Entscheidungsgrundlagen bei Innentüren.

Türen erlauben es – einfach ausgedrückt –, Innen- und Außenräume gegen andere Räumlichkeiten oder andere Bereiche abzutrennen und gleichzeitig die Durchgangsmöglichkeit zu erhalten. Sie können nicht nur den Zugang beschränken, sondern erfüllen zudem Anforderungen wie Wärme- oder Schallschutz, in vielen Fällen auch Rauch- oder Brandschutz.

Allgemeine Anforderungen an Innentüren sind seit 15. November 2017 in der ÖNORM B 5337 neu geregelt. ÖNORM B 5337 legt die allgemeinen Anforderungen an Innentüren zum Zeitpunkt der Lieferung fest. Zu den Innentüren zählen auch Wohnungseingangstüren sowie Türen an geschlossenen Laubengängen.

Die in den Tabellen angegebenen Beanspruchungsklassen für Innentüren bieten Planern, Ausschreibenden und/oder Auftraggebern wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Ermittlung und Festlegung der Beanspruchungsklassen der Türen entsprechend der geplanten oder zu erwartenden Nutzung. Nur diese Personen können, wie im Anwendungsbereich der Norm festgehalten wird, die jeweils benötigte Beanspruchungsklassen aufgrund ihrer Kenntnisse über das Bauvorhaben und dessen künftige Nutzung festlegen.

Die Neuausgabe der ÖNORM B 5337 ersetzt das bisher gültige Dokument aus dem Jahr 2012 und enthält nun die funktionalen Anforderungen an Türen, die bisher in der ÖNORM B 5330-1 geregelt waren. Die ÖNORM B 5330-1 umfasst nur noch die allgemeinen Maße von Normtürblättern. Sie ist unter anderem bei getrennter Anlieferung von Holztürblatt und Stahlzarge heranzuziehen.

Neu in der ÖNORM B 5337 ist etwa die zusätzliche Beanspruchungsklasse D für Innentüren mit erhöhter Beanspruchung und Anforderungen an Beschläge („hoher Gebrauch mit unachtsamer Benutzung“). Weiters wurden die Begriffe „nutzbare Durchgangslichtenbreite" bzw. „-höhe“ gestrichen. Die Zuordnung der einzelnen Einsatzbereiche auf die jeweilige Beanspruchungsklasse ist ebenfalls entfallen. Die Anforderungen an Außentüren sind in der ÖNORM B 5339 geregelt.

Quelle: bauzeitung 23/2017

ÖNORM B 5320 und ÖNORM B 5321 neu aufgelegt

Mit 15.08.2017 sind die „ÖNORM B 5320 - Einbau von Fenstern und Türen in Wände-Planung und Ausführung des Bau- und des Fenster-/Türanschlusses“ sowie die „ÖNORM B 5321 - Einbau von Fenstern und Türen in Wände – Prüfverfahren“ neu erschienen.

Die ÖNORM B 5320 wurde bereits 2015 grundlegend überarbeitet und erforderte damit die Anpassung der ÖNORM B 5321 die das Prüfverfahren beschreibt. Die in der ÖNORM B 5320 enthaltenen Anhänge B und C für die Prüfkriterien wurden in neue ÖNORM B 5321 integriert. Zusätzlich wurde die Norm technisch überarbeitet.

Achtung: Wenn im Bauvertrag die ÖNORM B 2110 vereinbart wird, werden auch alle sachlich in Betracht kommenden technischen Normen wie die ÖNORM B 5320 Vertragsinhalt. Über dies stellen die technischen Normen überwiegend die anerkannten Regeln der Technik dar.

Die wesentlichen Änderungen in der aktuellen ÖNORM B 5320:2017 sind die zuvor beschriebene Überführung der Anhänge B und C für die Prüfkriterien in die ÖNORM B5321 sowie die Vereinheitlichung der Begriffe für „Standard-Fensteranschluss“ und „objektspezifischer Bauanschluss“.

Seit der grundlegenden Überarbeitung der ÖNORM B 5320 und dem Erscheinen im Jahr 2015 stellt der Standard-Fensteranschluss sowie der objektspezifische Bauanschluss wesentlich unterschiedliche Anforderungen an die Planung als auch an die Ausführung. 

Der Standard-Fensteranschluss
Der Standard-Fensteranschluss stellt die Mindestanforderungen an den Standardeinbau von Fenstern an den Wandbildner bzw. bei Fenstertausch an die bestehende unveränderte Wand dar.

Der Standard-Fensteranschluss beinhaltet die Befestigung des Fensters im Wandbildner, das Füllen der Fuge und den inneren und äußeren Anschluss. Von diesem Standard-Fensteranschluss sind die Anforderungen in Hinblick auf die Luftdurchlässigkeit (Luftdichtheit), Schlagregendichtheit und die Belastung bei Wind zu erfüllen. Dies gilt auch im Zuge eines Fenstertauschs (Sanierung) sofern die Einbaulage des neuen Fensters nicht wesentlich verändert wird.

Die Fensterbank (außen und innen) ist nicht Teil des Standard-Fensteranschlusses im Sinne der vorliegenden ÖNORM.

Für den Standard-Fensteranschluss dürfen Regel- und Standarddetails oder fachgerechte Einbau-details von Systemherstellern verwendet werden. Ein bauphysikalischer Nachweis für den Stan-dard-Fensteranschluss ist nicht erforderlich.

Mit dieser Definition des Standard-Fensteranschluss gibt es eine klare Gewerketrennung, wodurch der Fenstermonteur die Möglichkeit hat, nach Abschluss seiner Montagearbeiten, sein Gewerk zu übergeben und vom Bauherrn oder der ÖBA (Örtliche Bauaufsicht) abnehmen zu lassen.

Der Objektspezifische Bauanschluss
Der Objektspezifische Bauanschluss beinhaltet alle Anschlüsse der Anschlussebenen an die Bauteil-schichten der Wand und des Fensters und wird in der Regel von mehreren Gewerken ausgeführt.

Der Leistungsumfang der einzelnen Gewerke und die jeweiligen Gewerkeschnittstellen sind zu planen bzw. festzulegen.

Der Objektspezifische Bauanschluss muss alle Anforderungen in Hinblick auf die Statik, Bauphysik sowie Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit erfüllen. Bei der Planung ist auf Schlagregen- und Luftdichtheit, Reduzierung von Wärmebrücken und auf das resultierende Bau-Schalldämm-Maß der Gebäudehülle zu achten. Die Objektspezifische Planung hat den gesamten Objektspezifischen Bauanschluss zu umfassen und ist konstruktiv festzulegen. Auch angrenzende Bauteile wie z.B. Wandaufbauten, Einbindung der Bodenabdichtung, WDVS, usw. sowie Zusatzmaßnahmen wie Rigol oder Vordach sind planerisch darzustellen oder exakt zu beschreiben.

Die Anschlussdetails sind so zu planen, dass ein fachgerechter Anschluss der nachfolgenden Ge-werke, wie z.B. Spenglerarbeiten oder Flachdachabdichtungen, möglich ist. Die Planung ist den Ausführenden zu übergeben von denen ohne Änderungen umzusetzen.

Bei bestimmten Anforderungen ist jedenfalls ein Bauanschluss zu planen und auszuführen, z.B.:

  • wenn ein objektspezifischer Wärmebrücken-Nachweis gefordert wird
  • bei bestimmten Schallschutzanforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß des Fensters
  • Einbruchhemmung ab Widerstandsklasse RC3 (WK3)
  • Ausführungen von barrierefreien Türen gemäß ÖNORM B 1600
  • besondere Einbausituationen,  z.B.  fassadenbündiger Einbau
  • maßgebliche Feuchtebelastungen auf der Rauminnenseite (z.B. Schwimmbad)
  • Fenstertausch, bei dem die Einbaulage der neuen Fenster wesentlich geändert wird

Diesen Anforderungen für den Objektspezifischen Bauanschluss zur Folge kann eine korrekte Planung nur gewerkeübergreifend durch Architekt oder Gebäudeplaner erfolgen, da nur diese die Gesamtheit der Ausführungsdetails und die daraus resultierenden Anforderungen kennen. Detail-wissen zu Wandaufbauten, Raumklima, Anforderungen an die jeweiligen Gewerke sowie Abfolge im Bauablauf sind notwendig. 

Details zu den wesentlichen Änderungen der Normen entnehmen Sie den folgenden Ausführungen:
Die neue Ausgabe der ÖNORM B 5320 ersetzt die Ausgabe ÖNORM B 5320:2016, die technisch überarbeitet wurde und deren Inhalt im wesentlichen folgende Änderungen enthält:

  • Zum besseren Verständnis wurden folgende Begriffe vereinheitlicht:

    • Änderung der Benennungen „Fensteranschluss“/„Standard-Fenstereinbau“ in „Standard-Fensteranschluss“;
    • Änderung der Benennung „Bauanschluss“/„objektspezifischer Fenstereinbau“ in „objektspezifischer Bauanschluss“.

  • Darüber hinaus wurden Präzisierungen, welche bereits in der Fachinformation 20 „ÖNORM B 5320:2016-05 Einbau von Fenstern und Türen in Wände ? FAQs“ veröffentlicht sind, in die vorliegende ÖNORM aufgenommen.
  • Die normativen Verweisungen und die Literaturhinweise wurden aktualisiert.

Aus dem Anwendungsbereich der Norm:
Diese ÖNORM ist für die Planung und Ausführung des Einbaus von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren (in der Folge „Fenster“ genannt), inklusive den außenliegenden Anbauteilen (z.B. Sonnen-, Insektenschutzeinrichtungen und/oder Lüftungseinrichtungen) in Wände, die im direkten Kontakt zum Außenklima stehen, anzuwenden. Darüber hinaus gilt diese ÖNORM auch für Fenster zwischen konditionierten und nichtkonditionierten Räumen. Diese ÖNORM gilt sowohl für den Neubau und für Gebäudesanierungen als auch für den Fenstertausch. Die vorliegende ÖNORM gilt nicht für die Reparatur bzw. Rekonstruktion bestehender Fenster (z.B. im Bereich des Denkmalschutzes). Weiters ist die vorliegende ÖNORM nicht für Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Vorhangfassaden u. Ä. anzuwenden.

Bei Anforderungen an den Brandschutz ist die Anwendbarkeit fallspezifisch zu prüfen.

Nicht Gegenstand dieser ÖNORM sind Anschlussfugen innerhalb gekoppelter Fensterkonstruktionen. Diese müssen die Anforderungen der ÖNORM B 5300 erfüllen.

Die neue Ausgabe der ÖNORM B 5321 ersetzt die Ausgabe ÖNORM B 5321:2001, die technisch überarbeitet wurde und deren Inhalt im wesentlichen folgende Änderungen enthält:

  • Anpassung des Anwendungsbereichs an die ÖNORM B 5320,
  • Ergänzung von Prüfverfahren für die Laborprüfungen von Standard-Fensteranschlüssen und objektspezifischen Bauanschlüssen,
  • Präzisierung der Vor-Ort-Prüfung,
  • Anforderungsprofile für den Standard-Fensteranschluss bzw. objektspezifischen Bauanschluss für Labor- und Vor-Ort-Prüfungen,
  • Aktualisierung der normativen Verweisungen.

Aus dem Anwendungsbereich der Norm:
Diese ÖNORM ist im Zusammenhang mit der ÖNORM B 5320 für die Prüfung des Einbaus von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren inklusive den außenliegenden Anbauteilen (z.B. Sonnen-, Insektenschutzeinrichtungen und/oder Lüftungseinrichtungen) in Wände, die im direkten Kontakt zum Außenklima stehen, anzuwenden. Darüber hinaus gilt diese ÖNORM auch für den Fenstereinbau zwischen konditionierten und nichtkonditionierten Räumen. Diese ÖNORM gilt sowohl für den Neubau und Gebäudesanierungen als auch für den Fenstertausch.

In der Folge werden Fenster, Fenstertüren und Außentüren kurz „Fenster“ genannt.

Die vorliegende ÖNORM gilt nicht bei Reparatur bzw. Rekonstruktion bestehender Fenster sowie im Bereich des Denkmalschutzes. Weiters ist die vorliegende ÖNORM nicht für Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Vorhangfassaden u. Ä. anzuwenden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass trotz sorgfältiger Bearbeitung und Recherche alle Angaben ohne Gewähr erfolgen. Eine Haftung ist ausgeschlossen.

SOLIDKONFERENZ: Nach dem Hype – BIM in der Realität

Die Digitalisierung des Bauens - Schlagwort BIM – schreitet unaufhaltsam voran. Wer jetzt mit einem gut gepackten Koffer in den Zug steigt, ist klar im Vorteil. Die Gefahr, als Too-Early-Adopter in die Irre zu gehen und teure Umwege zu machen, ist vorbei.

Nach dem Erfolg der ersten Konferenz im Vorjahr wird Ihnen diesmal geholfen konkret mit Insider- und Experteninformationen und mit von Fachleuten geleiteten Workshops und anschließenden Diskussionen, Ihr Unternehmen im digitalen Wandel an die Spitze oder zumindest ins sichere Mittelfeld gebracht.

Für diese Konferenz am 21. September 2017 in Wien werden hochrangige und erfahrene nationale und internationale Experten aus verschiedenen Bereichen der Wertschöpfungskette auf der Bühne sein, die über ihre Erfahrungen und Einschätzungen berichten und mit denen Sie sich austauschen können. Nutzen Sie den Tag, um Ihre Geschäfte voranzubringen und Ihr Netzwerk zu erweitern.

Vortragende

  • JESÚS PERUCHO ALCALDE (Architect and BIM-Coordinator, Foster + Partners)
  • HUBERT RHOMBERG (Geschäftsführer Romberg Gruppe, Rhomberg Gruppe)
  • ISABELL WELPE (Lehrstuhl für Strategie und Organisation, Technische Universität München)
  • ALOIS SCHEDL (Vorstandsdirektor, ASFINAG)

Termin: 21. September 2017

Ort: Burg Perchtoldsdorf

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Industriemagazin Verlag GmbH, Herrn Simon Tomac, Telefon 01/585 9000-42, E-Mail simon.tomac@industriemagazin.at.

Podiumsdiskussion “Bessere Projekte durch klare Zahlungsmodalitäten”

Das "5-Punkte-Programm für bessere Bauprojekte"

Unter Zahlungsverzögerungen bei öffentlichen Bauprojekten leidet nicht nur der betroffene Dienstleister, sondern auch die Qualität der Bauprojekte und letztlich auch das Budget der öffentlichen Hand.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion "Bessere Projekte durch klare Zahlungsmodalitäten" diskutieren der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI), der Fachverband Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich sowie die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen ein gemeinsam erarbeitetes 5-Punkte-Programm mit Auftraggeber-Vertretern aus dem In- und Ausland. Erarbeitet in Kooperation mit der Kanzlei Pflaum soll dieses zu besseren Zahlungsmodalitäten und einer Projektkultur auf Augenhöhe zwischen Aufraggebern und Auftragnehmern und somit zur Erhöhung der Qualität österreichischer Bauprojekte beitragen.

Termin: 5. September 2017, 18.00-19.30 Uhr (anschl. Networking)

Ort: Haus des Meeres ocean’sky, Fritz-Grünbaum-Platz 1, 1060 Wien

Brandschutznachrüstungen im Bestand - Wieviel ist genug?

Das FST-Team veranstaltet am 14. November 2017 ein Seminar zur Brandschutznachrüstung im Bestand. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über rechtliche Grundlagen sowie zu notwendigen Nachrüstungen nach unterschiedlichen Rechtsmaterien. Zudem werden zahlreiche Bestandskonstruktionen brandschutztechnisch bewertet und deren Leistungsvermögen dargelegt.

Neuer Geschäftsführer der AMFT

Herr Anton Resch übernimmt mit sofortiger Wirkung die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT).

Anton Resch besitzt nachhaltige Erfahrung aus mehr als 30-jähriger Tätigkeit im Metallbau. Das Tätigkeitsfeld erstreckte sich in diesem Zeitraum von der Planung über die Projektleitung sowie die technische Leitung in Metallbauunternehmen.

Durch die langjährige Mitarbeit im technischen Ausschuss der AMFT, der Mitwirkung in Arbeitsgruppen bei Austrian Standards sowie Überarbeitung relevanter Leistungsbeschreibungen für den Hochbau ist ihm das Tätigkeitsfeld nicht neu.

Die aktive Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Fachgebiet Metallkonstruktionen runden seine Erfahrungen ab.

Nähere Details finden Sie auf dem LinkedIn-Profil.

Aus der Branche für die Branche: Nach diesem Motto wird Herr Resch die praktischen Erfahrungen der langen aktiven Tätigkeit im neuen Aufgabenbereich einfließen lassen und in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand und den Mitgliedern deren Interessen vertreten.

Dadurch ist es gelungen, die Lücke durch den Abgang von Herrn DI Rink mehr als voll zu schließen. Wir sind überzeugt, dass die AMFT nun gerüstet ist, die Herausforderungen der Zukunft bestens zu meistern.

Kontaktdaten von Herrn Resch: Telefon 05 90 900-3444, E-Mail resch@fmti.at bzw. amft@fmti.at. 

WIFI-Kurse 2017 - Fenster- und Systemtechniker - WIFI Oberösterreich

  • Der Grundlehrgang für Fenster- und Systemtechniker/innen (6389)
    Termin: 23. bis 28. Jänner 2017
  • Fenstermontagelehrgang (6393)
    inkl. Prüfung für die Partner der Plattform Fenster und Fensterfassaden
    Termin: 6. bis 9. Februar 2017
  • Die erfolgreiche Projektleitung in der Fenstermontage (6398)
    für die Partner der Plattform Fenster und Fensterfassaden
    Termin: 2. bis 11. März 2017; 15. bis 18. März 2017
    Prüfung am 30. März 2017 (Donnerstag ab 8.00 Uhr)

Detailinformationen finden Sie im Login-Bereich unter Aktuelle Themen -> Aus- und Weiterbildung

Nähere Informationen und Auskünfte:
WIFI Oberösterreich |  Wiener Straße Nr. 150 |  4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000-77
Fax: +43 (0)5-70000-7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Homepage: www.ooe.wifi.at  

2016

AFI/AMFT-Info-Nachmittag plus: Brandschutz und Metallbau

Unter dem Motto "Auf Nummer Sicher" veranstalteten das AFI und die AMFT in Kooperation mit dem IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung am 23. November 2016 einen gemeinsamen AFI/AMFT-Info-Nachmittag plus zum Thema Brandschutz & Metallbau.

Damit Baustellen möglichst reibungslos funktionieren, sind entsprechende Vorinformationen und aktuelles Fachwissen unerlässlich. Konfliktsituationen können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Die Veranstaltung hat brandaktuelles Knowhow aus erster Hand geboten – kompakt und leicht verständlich. 50 Teilnehmer aus den Bereichen Architektur, Ziviltechnik, Planung und Metallbau verfolgten gemeinsam das Ziel, die Projektsicherheit für Architekten und Bauherren zu erhöhen.

Die Themen

  • Bundesvergabegesetz neu. Bestanbieter im Metallbau
    DI Karlheinz Rink, AMFT
  • November 2016. Startschuss für CE-Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen
    Mag. Ing. Robert Brenner, IBS
  • Die neue ÖNORM B 5320 ”Einbau von Fenstern und Türen“
    Anton Resch, Sachverständiger Metallbau
  • Brandschutzkonzepte. Planung, Begleitung, Überwachung und Beratung
    Ing. Karl Wagner, IBS  

Im Anschluss an die Kurzpräsentationen kam es auf vier KNOWHOW-Tischen zum regen Wissensaustausch und intensiven Diskussionen der TeilnehmerInnen mit den Themenleitern. Beim anschließend Abendessen, zu dem das AFI, die AMFT und das IBS luden, bot sich ausreichend Gelegenheit zum Networking.

Aluminium-Architektur-Preis 2016 geht an pool Architektur

Wohn- und Bürohaus Hernalser für herausragende Architektur ausgezeichnet 

pool Architektur wurde für das Projekt Wohn- und Bürohaus Hernalser mit dem Aluminium-Architektur-Preis 2016 der Gemeinschaftsmarke Alu-Fenster prämiert. Der mit 10.000 Euro dotierte Preis wurde vom Aluminium-Fenster-Institut (AFI) in Zusammenarbeit mit der Architekturstiftung Österreich und der IG Architektur am 10. November 2016 im Justizpalast in Wien vergeben.

Formschöne Aluminium-Architektur in bester Lage 
Das Siegerprojekt konnte sich gegen 34 weitere Einreichungen durchsetzen. Dabei überzeugte das Gebäude die hochkarätige Fachjury mit seiner städtebaulichen Situierung, seiner Formensprache sowie dem gelungenen Materialeinsatz. Am stark befahrenen Wiener Gürtel, gut sichtbar direkt gegenüber einer U-Bahn-Station in Hochlage, setzt es einen starken städtebaulichen Akzent. Der Gebäudegrundriss ist vielfältig, wobei sich in den unteren Geschoßen Büros befinden und in den oberen drei Stockwerken Wohnungen. Unter anderem beherbergt das Gebäude die Zentralen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Neue Heimat, Gewog sowie des Bauträgers At Home. Die äußere Haut der Fassade ist mit bronzefarbenen, gelochten Aluminiumblechen verkleidet, die mit dunkel und matt eloxierten Alu-Paneelen hinterlegt sind. Je nach Blickpunkt ergeben sich unterschiedlichste optische Effekte. Die Verarbeitung überzeugt in ihrer Präzision und Gestaltung.

Große Anerkennung für drei weitere Projekte 
Das Niveau der österreichweiten Einreichungen war dieses Jahr besonders hoch. Neben dem Siegerprojekt aus Wien wurden auch drei weitere Bauwerke vor den Vorhang geholt: Große Anerkennung gab es für das Wohn- und Geschäftshaus M 11 in Innsbruck der Ohnmacht-Flamm Architekten, für den DC-Tower 1 in Wien von Dominique Perrault Architecture und Hoffmann-Janz Architekten und für das Bürogebäude Püspök in Parndorf/Burgenland der ad2 Architekten. 

Weitere Informationen finden Sie unter www.alufenster.at/aap2016.   

Info-Nachmittag: AUF NUMMER SICHER

Unter dem Motto AUF NUMMER SICHER veranstalten das Aluminium-Fenster-Institut (AFI) und die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) in Kooperation mit dem Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung (IBS) erstmals einen gemeinsamen Info-Nachmittag.

Damit Baustellen möglichst reibungslos funktionieren, sind entsprechende Vorinformationen und aktuelles Fachwissen unerlässlich. Konfliktsituationen können so bereits im Vorfeld vermieden werden.

Der AFI/AMFT-Info-Tag bietet brandaktuelles Knowhow aus erster Hand - in kompakter, leicht verständlicher Form. Ziel ist es, die Projektsicherheit für alle Beteiligten im gesamten Ablauf zu erhöhen.

Alle Details finden Sie unter www.amft.at/aufnummersicher finden Sie die Veranstaltungsdetails sowie die Möglichkeit sich anzumelden. 

Verordnung über den Schutz vor elektromagnetischen Strahlen

Ab 1.8.2016 gilt in Österreich die Verordnung über elektromagnetische Felder (VEMF).

Unternehmen in denen z.B. geschweißt wird, Induktionsöfen betrieben werden, etc. sind betroffen. Die VEMF gilt für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder (EMF) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz ausgesetzt sind oder sein könnten (Langzeitwirkungen sind nicht umfasst). Das betrifft Betriebe sowohl in der Fertigung als auch Montage. Wesentliche Inhalte der VEMF sind:

  • Festlegung von Expositionsgrenzwerten und Auslösewerten
  • Regelungen zu Bewertungen, Berechnungen und Messungen
  • Maßnahmen zur Vermeidung/Verringerung von EMF-Expositionen (Arbeitsplatzevaluierung, Maßnahmenprogramm)
  • Information und Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen
  • Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung von EMF-Bereichen

Was ist zu tun: Die Arbeitsplätze sind in Bezug auf EMF zu evaluieren und das Ergebnis zu dokumentieren. Falls Auslösewerte überschritten werden, können in begründeten Fällen "Ausnahmen" (zB beim Bolzenschiessen in beengten Räumen) beantragt werden, bzw. müssen weitere Vermeidungsmaßnahmen entwickelt und später umgesetzt werden. Besondere Achtsamkeit ist bei Schwangeren und Personen die dem Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz unterliegen angebracht. Das Zentrale Arbeitsinspektorat hat Personen benannt, die Betrieben zur Seite stehen, die bei der VEMF Umsetzung Fragen haben.

Hier finden Sie die gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung elektromagnetische Felder.

--> Einführungserlass   

Hinweis: Die Verordnung wurde notwendig, da die EU-Richtlinie (2013/35/EU über elektromagnetische Felder) in nationales Recht umzusetzen war.

Aktuelle Messen und Kongresse

Aktuelle Informationen der Messen und Kongresse finden Sie hier.

Bundesvergabegesetz novelliert

Metallbau-Ausschreibungen leicht gemacht: Rechtssicherheit für Bundesvergabegesetz-konforme Ausschreibungen mit Musterformulierungen der Richtlinien Metallbau

Die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) und das Aluminium-Fenster-Institut (AFI) bieten Unterstützung bei Ausschreibungen nach dem seit März 2016 novellierten Bundesvergabegesetz.

Musterformulierungen für die wesentlichsten Kriterien – rechtskonform aufbereitet und gratis zum Download – ermöglichen Ausschreibenden mit wenigen Mausklicks, den neuen geänderten Anforderungen zu entsprechen. Unter www.amft.at/service/richtlinien-metallbau und www.alufenster.at/richtlinien-metallbau findet man für metallbauspezifische Leistungsanforderungen entsprechende Vorlagen.

Vergabenovelle bringt Bestangebotsprinzip

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wurde mit der Gesetzesnovelle neben den Schwerpunkten Transparenz bei Subvergaben und Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping vor allem ein verstärktes Augenmerk auf das verpflichtende Bestangebotsprinzip für Aufträge ab einer Million Euro gelegt. Die Richtlinien Metallbau bieten als Serviceleistung Mustertexte für Ausschreibungen. Vor allem aber geben sie Architekten, Auftraggebern und Bauherren die Sicherheit, dass ihre Bauwerke in höchster Qualität realisiert werden. „Ziel ist eine hochqualitative und gesetzeskonforme Abwicklung von Projekten – was durch besondere Vorgaben an die Metallkonstruktionen als auch an die ausführenden Unternehmen unterstützt wird“, unterstreicht Harald Greger, Geschäftsführer des AFI, die Vorteile dieser Qualitäts-Benchmarks.

RICHTLINIEN METALLBAU

Metallbauspezifische Formulierungen, regelmäßige Aktualisierungen und eine optimale Ergänzung bestehender Vorschriften und Normen sind weitere Argumente für die Anwendung der Richtlinien Metallbau. Technische und wirtschaftliche Sicherheit rund um Metallbauleistungen sind die Folge. „Die in den Richtlinien Metallbau festgelegten Kriterien bieten darüber hinaus auch den Vorteil, dass Angebote aufgrund der einheitlichen und klaren Vorgaben leichter vergleichbar werden“ ergänzt Karlheinz Rink, Geschäftsführer der AMFT, den Zusatznutzen der in den Richtlinien Metallbau vereinten Richtlinien Metallbaubetrieb und Richtlinien Metallbautechnik.

Informationen zu den Richtlinien Metallbau
www.amft.at/service/richtlinien-metallbau
www.alufenster.at/richtlinien-metallbau

Österreichischer Metallbautag 2016 mit Rekordbesuch

Am 8. April fand der Österreichische Metallbautag 2016 mit Teilnehmern aus ganz Österreich statt. Die Veranstaltung bestätigte ihren Ruf als optimale Kommunikationsplattform für die Metallbau-Branche, welche unter dem Motto „Aus der Praxis – für die Praxis“ die aktuellen Themen der Metallbau-Branche aus den Bereichen „Normen“ und „Recht“ sowie Trends und Entwicklungen beleuchtete. Das rege Interesse und auch das sehr positive Echo ist für den Veranstalter, die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT), ein weiterer Anstoß, den Branchenevent auch in Zukunft zu veranstalten.

Bundesinnungsmeister KR Harald Schinnerl (Vorsitzender des AMFT-Vorstand) konnte über 150 Teilnehmer begrüßen und eröffnete auch die Fachtagung. Im Anschluss garantierte eine vielseitige Vortragsreihe die Aufmerksamkeit der Zuhörer. Die aktuellen Informationen und praktischen Beispiele wurden vom Publikum mit großem Interesse angenommen und sorgten für zahlreiche Fragen und intensive Diskussionen.

Viele Fragen und spannende Diskussionen
Der Bogen der Vorträge spannte sich von der Entwicklung der aktuellen Vorgaben für die Metallbau-Branche aus dem Bereich der normativen Vorgaben (Themen: „CE-Kennzeichnung für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse ? Änderungen durch die Produktnorm EN 16034“ und „ÖNORM B 5320: Einbau von Fenstern und Türen“) bis zu den Neuerungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen (Themen: „Bundesvergabegesetz Novelle 2015“ und „Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz“).

Abgerundet wurde das hochkarätige Programm durch eine Präsentation der veränderten Anforderungen für Fenster- und Glaskonstruktionen, welche sich durch die zunehmende Wärmedämmung und die immer dichteren Gebäudehüllen ergeben, sowie eine Darstellung und Analyse diverser Bauschäden und eine Erörterung von kooperativen Möglichkeiten in der Projektabwicklung.

Podiumsdiskussion: Welche Entwicklungen in der Branche zeichnen sich ab?
In das hochkarätige Programm fügte sich erstmals auch eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die Rolle des Metallbaus heute & morgen“ in welcher zahlreiche spannende Aspekte aus unterschiedlichsten Bereichen lebhaft erörtert wurden. BIM KR Schinnerl (AMFT-Vorstand) verwies auf die sich abzeichnende Spezialisierung der Unternehmen und dass sich in vielen Bereichen die „Spreu vom Weizen“ trennen wird. Mag. Harald Greger (Aluminium-FensterInstitut) ergänzte, dass das Bewusstsein in der Baubranche für qualitativ hochwertigen Metallbau verbessert werden muss. DI Heinz Ferk (TU Graz) zeigte in seinen Statements die klimatischen Einflüsse auf künftige Bauweisen auf. Dr. Matthias Öhler (Schramm Öhler Rechtsanwälte OG) erläuterte die Risken, welche sich durch das neue Vergaberecht sowohl für Auftragnehmer als auch auf Auftraggeber ergeben. Bmstr. Dipl.-Ing. Wolfgang Kradischnig (DELTA) zeigte auf, dass ein förderliches Miteinander letztlich die einzige Möglichkeit ist um die Komplexität der Zusammenarbeit bei Bauprojekten zu reduzieren. Andreas Kreutzer (KREUTZER FISCHER & PARTNER) ergänzte die Diskussion mit seinen Wünschen für die Branche aus Sicht der Marktforschung.

Insgesamt stießen sowohl das umfangreiche Programm des Österreichischen Metallbautages 2016 als auch die Location bei den Teilnehmern auf ein sehr positives Echo.

Ein gemeinsamer Ausklang rundete den informativen und interessanten Tag ab, bei dem die Brancheninsider die Gelegenheit zum Networking und Meinungsaustausch nutzen konnten.

Fotos der Veranstaltung finden Sie hier.

Expertenlehrgang „Akademische/r FassadentechnikerIn“

Einen Expertenlehrgang neben Beruf und Familie absolvieren! Diese Möglichkeit bietet das Austrian Institute of Management der FH Burgenland.

Lehrgang Akademische/r FassadentechnikerIn

  • Start: 30.09.2016
  • Dauer: 3 Semester (18 Monate)
  • Format: berufsbegleitend, im Blended-Learning Format
  • Ort: BUZ Neutal
  • Studiengebühren: € 7.980,- (Gesamtpreis inklusive aller Prüfungen)
  • Abschluss: Akademische/r FassadentechnikerIn
  • Anmeldeschluss: 30.07.2016 (hier geht's zum Anmeldeformular)

Das Studium erfolgt nach dem Blended-Learning-Konzept. Dieses Lehr- und Lernmodell vereint Fernlehre, Präsenz und E-Learning in didaktisch sinnvoller Weise.

Der Anteil der durch online unterstützte Fernlehre beträgt ca. 1/3 des Gesamtlehrangebots.

Das Studium besteht aus 3 Basismodulen, sowie 7 fachspezifischen Modulen und einer anschließenden Projektarbeit.

Ihre Einsatz- und Berufsmöglichkeiten als Absolventin bzw. Absolvent sind breit gefächert.

Die Entwicklung von wirtschaftlichen Fassadensystemlösungen ist sowohl im Neubau als auch in der Gebäudemodernisierung ein Wachstumsmarkt.

Nähere Informationen zum Lehrgang und den Zulassungskriterien finden Sie unter http://aim.ac.at/expertenlehrgaenge/akademischer-fassadentechnikerin/

Aluminium-Architektur-Preis 2016 ausgeschrieben

 

Die Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER prämiert zum 10. Mal

Bereits zum zehnten Mal schreibt das Aluminium-Fenster-Institut (AFI) in Zusammenarbeit mit der Architekturstiftung Österreich und der IG Architektur den Aluminium-Architektur-Preis aus. 

Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert
"Mit dem Preis werden innovative, herausragende architektonische Leistungen ausgezeichnet, die die gestalterischen sowie technischen Möglichkeiten von Aluminiumprofilen aufzeigen. Beurteilungskriterien sind neben technischen und ästhetischen Aspekten auch Lebenszyklusbetrachtungen, Nachhaltigkeitskonzepte und Gebäudezertifizierungen", so Harald Greger, Geschäftsführer des Aluminium-Fenster-Institutes.

Einreichung online
Ab sofort können in Österreich ausgeführte Bauten - sowohl Neubauten als auch Sanierungen - eingereicht werden. Die Fertigstellung muss nach dem 1. Jänner 2013 erfolgt sein. 

Eine weitere Voraussetzung für die Einreichung ist die überwiegende Verwendung von Aluminium-Profilsystemen, der zur Gemeinschaftsmarke ALU-FENSTER zählenden Systeme HUECK und SCHÜCO. Zur Teilnahme berechtigt sind Architekten, Planer, Bauherren und Metallbauer - mit einem oder auch mehreren Projekten. Die Einreichfrist endet am 15. September 2016.

Hochkarätige Experten-Jury
Im Oktober 2016 bewertet die Jury die eingereichten Objekte und entscheidet über die Preisvergabe. In der Jury sitzen namhafte Vertreter aus der österreichischen Architekturszene: Ingrid Domenig-Meisinger (ARCH+MORE), Marion Gruber (IG Architektur), Christoph Pichler (Pichler & Traupmann Architekten, Preisträger Aluminium-Architektur-Preis 2014) und Much Untertrifaller (Architekturstiftung Österreich). Das Aluminium-Fenster-Institut ist durch den Obmann Andreas Renner und dessen Stellvertreter Gottfried Öller vertreten.

Weitere Informationen sind für Sie unter www.alufenster.at/aap2016 verfügbar.

Österreichischer Metallbautag 2016 – Anmeldefrist verlängert!

Bereits über 130 Anmeldungen

Wir freuen uns über das positive Feedback zur Veranstaltung und dass wir schon über 130 Anmeldungen registrieren durften.

Anmeldungen sind nun bis 3. April 2016 möglich: Online-Anmeldung oder per E-Mail (amft@fmmi.at) bzw. auch telefonisch unter 05 90 900-3412

Nur noch 8 Wochen: Metallbautag 2016 in Wien

Wir freuen uns schon auf den Österreichischen Metallbautag, welcher heuer am 8. April 2016 in Wien stattfindet.

Gerne wollen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten:

PODIUMSDISKUSSION
Wesentliches Highlight ist heuer sicher die erstmals durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema "Die Rolle des Metallbaus heute & morgen", bei der namhafte Experten ihre unterschiedlichen Blickwinkel zu dieser spannenden Frage einbringen werden. Details zu den Teilnehmern (z. B. ist auch Herr BIM KR Schinnerl am Podium) entnehmen Sie bitte dem Programm.

NETZWERKABEND
Zum zweiten Mal lädt die AMFT jene Teilnehmer, welche schon am Vorabend anreisen, wieder zu einem Netzwerkabend (im Brandauer Schloßbräu, 1130 Wien) im Vorfeld des Metallbautages 2016 ein.

VORTRÄGE
Die Inhalte sind bislang auf sehr viel Zustimmung gestoßen (wir haben auch schon etliche Anmeldungen). Speziell die Schwerpunkte „Normen“ und „Recht“ wurden positiv bewertet.

Anmeldung: www.amft.at/metallbautag/anmeldung   
Fragen: amft@fmmi.at bzw. 05 90 900-3412

2015

Save the Date: METALLBAUTAG 2016 am 8. April 2016 in Wien

„Aus der Praxis – Für die Praxis“ ist das Motto des Österreichischen Metallbautages 2016, den die Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden (AMFT) im Rahmen der INITIATIVE METALLBAUTECHNIK am 8. April 2016 im Austria Trend Hotel Park Royal Palace in Wien für die Metallbaubranche veranstaltet.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor.

Bei Rückfragen zur Veranstaltung schicken Sie bitte eine E-Mail an amft@fmmi.at oder rufen Sie uns an unter 05 90 900-3412. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Metallbautag.

Brennpunkt Innenraum - Solution Café zur Studie: Fensterwerkstoffe im Vergleich (Bericht)

Am 5. und 6. November 2015 fand im Grandhotel Panhans am Semmering das von bauXund, IBO und plenum in Kooperation mit der IG Lebenszyklus Hochbau veranstaltete zweitägige Symposion „Brennpunkt Innenraum – zwischen Werk- und Schadstoffen zum nachhaltigen Bauen“ statt.

Wo Menschen sind, gibt es schnell dicke Luft in Innenräumen. Hohe Luftfeuchtigkeit, hoher CO2-Gehalt der Luft und erhöhte Schadstoffkonzentrationen durch Baumaterialien, Beschichtungen, Innenausstattung u.v.m. tragen zu schlechter Luft bei. Das Symposion „Brennpunkt Innenraum“ beschäftigte sich daher einerseits mit der Sicherstellung schadstoffarmer Innenräume aus bauökologischer Sicht, andererseits mit dem Erreichen des notwendigen hygienischen Luftwechsels in einer energie- und kosteneffizienten Weise.

Am ersten Tag bestand im Rahmen der Veranstaltung die Gelegenheit, an einem Solution Café zur aktuellen Studie „Fensterwerkstoffe im Vergleich“ teilzunehmen. 

Moderiert wurde die Vorstellung der Studie von Dipl.-Ing. Maria Popp von bauXund, die auch Mitautorin ist. Anschließend gab es die Möglichkeit zu einem Meinungsaustausch und einer intensiven Diskussion.

Downloadlink zur Studie

Basisseminar Fenstereinbau am 19. Jänner 2016

Letztes Jahr hat die Holzforschung Austria erfolgreich Basisseminare in ganz Österreich durchgeführt, die rund 290 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Inhalte der neuen ÖNORM B 5320 "Einbau von Fenstern und Türen in Wänden" im Detail mit vielen Praxisbeispiele erläutert haben.

Auf vielfachen Wunsch von Unternehmen plant die Holzforschung Austria am 19. Januar 2016 in Gmunden einen weiteren Termin des Basisseminars Fenstereinbau.

Termin: 19. Jänner 2016
Ort: Toscana Congress Gmunden, Gmunden

Gemeinsames Arbeitsfrühstück (Bericht)

Präsentation und Diskussion der kürzlich erschienenen Studie "Fensterwerkstoffe im Vergleich"

Am 7. Oktober 2015 um 8:00 Uhr veranstalteten ÖGNB, ÖGUT und bauXund ein gemeinsames Arbeitsfrühstück in der IG Architektur in Wien.

Präsentiert und diskutiert wurde die im Jahr 2015 erschienene Studie "Fensterwerkstoffe im Vergleich - Lebenszykluskosten und Ökobilanz im Wohnbau". Diese von bauXund und M.O.O.CON durchgeführte Analyse veranschaulicht die Auswirkungen der Verwendung von Aluminium-, Holz/Aluminium-, Holz-, Kunststoff- und Kunststoff/Aluminium-Fenstern auf die Kosten und die Ökobilanz von Wohngebäuden. 

Matthias Finkentey, der organisatorische Leiter der IG Architektur eröffente als Hausherr die Veranstaltung. Einleitende Worte wurden von Peter Wallisch von der ÖGNB an die Anwesenden gerichtet. Maria Popp, die Studienautorin seitens bauXund stellte die Potenzialanalyse im Detail vor und leitete die anschließende Diskussion der über zwanzig teilnehmenden interessierten Branchenvertreter aus den Bereichen "Architektur", "Bau", "Metallbau" und "Fenster". Repräsentanten aller Fensterwerkstoffe waren vertreten und waren sich trotz zum Teil werkstoffbedingter unterschiedlicher Sichtweisen darüber einig, dass diese Studie eine sehr gute Basis für ganzheitliche Betrachtungen darstellt.

"Brennpunkt Innenraum - zwischen Werk- und Schadstoffen zum nachhaltigen Bauen" (Einladung)

Plenum, IBO  und bauXund veranstalten - gemeinsam mit der "IG Lebenszyklus Hochbau" und der IBO Innenraumanalytik - am 5. und 6. November 2015 das Symposion im Panhans Grandhotel am Semmering (NÖ).

Das detaillierte Symposionprogramm und weitere Informationen finden Sie unter www.ibo.at/de/kongress/anmeldungsymposion2015.aspx, wo es auch die Online-Anmeldemöglichkeit gibt.

Im Rahmen des Solution Cafe am ersten Tag wird auch die kürzlich erschienene Studie "Fensterwerkstoffe im Vergleich - Lebenszykluskosten und Ökobilanz im Wohnbau" präsentiert und diskutiert. Diese von bauXund und M.O.O.CON durchgeführte Analyse veranschaulicht die Auswirkungen der Verwendung von Aluminium-, Holz/Aluminium-, Holz-, Kunststoff- und Kunststoff/Aluminium-Fenstern auf die Kosten und die Ökobilanz von Wohngebäuden.

Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass Alu-Fenster bei Betrachtung über einen langen Zeitraum im Vergleich zu anderen Fenstern weniger Kosten verursachen und die Umwelt in einem geringeren Ausmaß belasten. Der entscheidende Grund für das gute Abschneiden dieser Systeme ist ihre lange Lebensdauer, da sich diese bei entsprechend langem Betrachtungszeitraum positiv auswirkt. Je länger der Betrachtungszeitraum gewählt wird, desto deutlicher werden die Unterschiede zu anderen Fenstern.

5. Kongress der IG LEBENSZYKLUS HOCHBAU

Termin: Dienstag, 3. November 2015 um 12:30 Uhr
Ort: Julius-Raab-Saal, Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

Ein Bauprojekt ist ein Unternehmen auf Zeit...

...und in jedem Unternehmen braucht es neben entsprechenden Prozessen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine partnerschaftliche Projektkultur. Diese hat als förderliches Miteinander aller Projektbeteiligten wesentlichen Anteil daran, dass Projekte ergebnisorientiert und im Sinne des Gesamtergebnisses umgesetzt werden.

Doch wie viel Partnerschaftlichkeit vertragen Bauprojekte?

Was sind die Hauptfaktoren für Fehlentwicklungen, wie kann eine Kultur geschaffen werden, die auch ökonomischen Belastungen standhält und welche Spielregeln braucht es dafür?

Diese und andere Fragen rund um die drei Säulen Organisation, Kultur und Prozesse beleuchtet die IG Lebenszyklus Hochbau im Rahmen ihres jährlichen Herbstkongresses. Im exklusiven Rahmen des Julius Raab Saals der Wirtschaftskammer Österreich werden die Ergebnisse des Arbeitsjahres 2015 und zahlreiche Best-Practice-Beispiele präsentiert, die aufzeigen, welche Wirkungen ein lebenszyklusorientierter, partnerschaftlicher Prozess in der Praxis hat.

-> Programm

Anmeldung
Das Online-Formular finden Sie unter www.ig-lebenszyklus.at/anmeldung-kongress2015 oder per E-Mail unter office@ig-lebenszyklus.at. 

Anmeldeschluss: 23. Oktober 2015

Gemeinsames Arbeitsfrühstück (Einladung)

Präsentation und Diskussion der kürzlich erschienenen Studie "Fensterwerkstoffe im Vergleich"

Am 7. Oktober 2015 um 8:00 Uhr veranstalten ÖGNB (Österreichische Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), ÖGUT (Österreichische Gesellschaft für Umwelt und Technik) und bauXund forschung und beratung gmbh ein gemeinsames Arbeitsfrühstück.

Präsentiert und diskutiert wird die kürzlich erschienene Studie "Fensterwerkstoffe im Vergleich - Lebenszykluskosten und Ökobilanz im Wohnbau". Diese von bauXund und M.O.O.CON durchgeführte Analyse veranschaulicht die Auswirkungen der Verwendung von Aluminium-, Holz/Aluminium-, Holz-, Kunststoff- und Kunststoff/Aluminium-Fenstern auf die Kosten und die Ökobilanz von Wohngebäuden.

Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass Alu-Fenster bei Betrachtung über einen langen Zeitraum im Vergleich zu anderen Fenstern weniger Kosten verursachen und die Umwelt in einem geringeren Ausmaß belasten. Der entscheidende Grund für das gute Abschneiden dieser Systeme ist ihre lange Lebensdauer, da sich diese bei entsprechend langem Betrachtungszeitraum positiv auswirkt. Je länger der Betrachtungszeitraum gewählt wird, desto deutlicher werden die Unterschiede zu anderen Fenstern.

WANN: 7. Oktober 2015, 8.00 bis 11.00 Uhr
WO: IG Architektur, Gumpendorferstraße 63 B, 1060 Wien
ANMELDUNG: ÖGNB, Peter Wallisch, Mobil: 0676/945 01 11 bzw. E-Mail office@oegnb.net 

LBHB LG 67 "Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu"

Nach über 2 Jahren intensiver Diskussion in etlichen Arbeitssitzungen wurde die LBHB LG 67 „Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu“ unter wesentlicher Mitarbeit der AMFT Ende Mai 2015 abgeschlossen und ist jetzt auch auf der offiziellen Homepage des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW) verfügbar (siehe www.bmwfw.gv.at).

Nähere Informationen finden Sie unter Service -> LBHB LG 67 „Pfosten-Riegel-Fassaden aus Alu“.

Studie: Fensterwerkstoffe im Vergleich

Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass Alu-Fenster bei Betrachtung über einen langen Zeitraum im Vergleich zu anderen Fenstern weniger Kosten verursachen und die Umwelt in einem geringeren Ausmaß belasten.

Der entscheidende Grund für das gute Abschneiden dieser Systeme ist ihre lange Lebensdauer, da sich diese bei entsprechend langem Betrachtungszeitraum positiv auswirkt.

Nähere Informationen finden Sie unter Service -> Fensterwerkstoffe im Vergleich.

Infos zum Thema "Wartung von Fenstern ..."

Solide gebaute, moderne, hochwertige Metallbaukonstruktionen funktionieren mit einem Minimum an Pflege und Wartung. Wie jedes andere Produkt unterliegen allerdings auch sie im Laufe von Jahren einem unvermeidlichen Verschleiß durch Wettereinflüsse, Abnutzung und Alterung.

Metallbaukonstruktionen bzw. auch die darin verbauten technischen Ausrüstungen müssen deshalb regelmäßig gepflegt und gewartet werden, um über lange Jahre hinweg Ihre ungetrübte Freude daran zu haben und deren Gebrauchstauglichkeit zu erhalten.

Auf der neuen Seite "Wartung von Fenstern ..." haben wir interessante Aspekte dieses Themas für Sie zusammengefasst.

AMFT-Merkblätter „Fenster, Fassaden und Außentüren - Kontrolle und Instandhaltung“

Die AMFT will mit diesen Merkblättern auf die gesetzlichen und normativen Vorgaben aus dem Bereich der Kontrolle und Instandhaltung (Wartung, Pflege) und die damit verbundenen Folgen für die Kunden (= Auftraggeber) aufmerksam machen. 

Die Merkblätter bestehen aus folgenden Teilen: 

  • K u. I - 01: Informationen für den Produkthersteller - Leseprobe
  • K u. I - 02: Informationen für den Kunden - Leseprobe
  • K u. I - 03: Muster-Wartungsvertrag - Leseprobe

Wesentliche Neuerung in den Merkblättern ist die Berücksichtigung der Vorgaben für „Außergeschäftsraumverträge“, welche bei Wartungsverträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, entstehen.

Bestellung: 
Sie können die Merkblätter kostenpflichtig (Preis für Mitglieder € 6,- pro Stk. / für Nicht-Mitglieder € 12,- pro Stk.) bei der AMFT unter Telefon 05 90 900-3412 oder amft@fmmi.at anfordern.

Merkblatt “Handlungsempfehlung für Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren nach Bauproduktenverordnung” (Ausgabe 12/2014)

EuroWindoor (=der europäische Dachverband Fenster- und Türen Branche) hat das o. a. Merkblatt überarbeitet und ergänzt. Die Herausgeber der deutschen Übersetzung sind neben dem deutschen Verband VFF auch die AMFT und die Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden (SZFF).

Die Überarbeitung des ursprünglichen Merkblatts vom Juni 2013 war erforderlich geworden, nachdem die EU-Kommission in verschiedenen „Delegierten Rechtsakten“ die Bauproduktenverordnung (BauPVO) von 2013 präzisiert und klargestellt hatte.

Das aktualisierte Merkblatt CE.02 erläutert im Anhang die neuen, flexibleren Möglichkeiten bei der Leistungserklärung. Wie schon die bisherige Fassung stellt es zudem im Hauptteil die Regelungen der Bauproduktenverordnung sowie der Europäischen Norm EN 14351-1 für Fenster und Außentüren vor. Wichtige Stichworte sind dabei beispielsweise „Produktmerkmale“, „Leistungserklärung“, „CE-Kennzeichnung“ sowie „Technische Dokumentation“ und „Produktkennzeichnung“.

Bestellung: 
Sie können die Merkblätter kostenpflichtig (Preis für Mitglieder € 6,50 / für Nicht-Mitglieder € 26,-) bei der AMFT unter Telefon 05 90 900-3412 oder amft@fmmi.at anfordern.

Aluminium und Gesundheit

Das Thema Aluminium und Gesundheit beschäftigt insbesondere seit dem Erscheinen des Buches und des Films von Bert Ehgartner „Die Akte Aluminium“ (2012) bzw. des Nachfolgebuch „Gesund ohne Aluminium“ (2014) eine breitere Öffentlichkeit. Im Juli 2014 hat der Fachverband NE-Metall der Wirtschaftskammer Österreich in Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der Aluminiumindustrie e.V. (GDA) und dem Aluminium-Verband Schweiz FAQs (Fragen & Antworten) dazu erstellt, welche die wesentlichen Aspekte im Zusammenhang „Aluminium und Gesundheit“ beleuchten.

Download: FAQs "Aluminium und Gesundheit"

Weitere Informationen:
www.alufenster.at -> Gesundheit & Ökologie
www.aluinfo.de
www.european-aluminium.eu/health-fact-sheets 

2014

Normen-Entwurf-Portal

IHRE MÖGLICHKEIT NORMEN ZU OPTIMIEREN!

Normen erfüllen in einer modernen und arbeitsteiligen Wirtschaft vielfältige Aufgaben. Als freiwillige Regeln, die von jenen erarbeitet werden, die sie in der täglichen Praxis benötigen, schaffen sie in vielen Bereichen Klarheit.

Sie vereinheitlichen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen, machen Prüfmethoden vergleichbar, definieren Verfahren und Methoden und liefern gesichertes Wissen (den Stand der Technik), von dem aus Weiterentwicklungen und Innovationen einfacher möglich sind.

Und: Normen geben Sicherheit in allen Bereichen des täglichen Lebens - deshalb sollten Sie aktiv an der Entwicklung von Normen mitwirken!

Im Normen-Entwurf-Portal können Sie online zu ÖNORM Entwürfen Stellung nehmen und alle verfügbaren Norm-Entwürfe kommentieren sowie Ihre Stellungnahme direkt abgeben.

Übersicht: Produkte mit CE-Kennzeichnung


Die aktuelle Normenliste zum Thema "CE-Kennzeichnung von Fassaden, Fenster und Türen, Tore, Beschläge, Abschlüsse, Glas, Sonstige finden Sie ab sofort im Login-Bereich unter Merkblätter & Musterbriefe -> Normen und Sonstiges.

Normenliste - Metallbau

Eine Übersicht zu den Normen im Bereich Metallbau finden Sie im Login-Bereich unter Merkblätter & Musterbriefe -> Normen und Sonstiges.

Österreichischer Metallbautag 2014

Unter dem Motto "Metallbautechnik = Qualitätstechnik" findet der Österreichische Metallbautag 2014 am 7. Mai 2014 im MUSEUM ARBEITSWELT in Steyr statt.

Nähere Informationen finden Sie unter www.amft.at/metallbautag.

Anmeldungen ab sofort unter www.amft.at/metallbautag/anmeldung.

2013

Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung

Gemäß Bauproduktenverordnung müssen Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm erfasst sind, mit einer Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie in Verkehr gebracht werden. Dies betrifft Fenster, Türen, Vorhangfassaden. Im Mitgliederbereich finden Sie Vorlagen, Merkblätter und weitere Infos.

Seminarunterlagen "CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung"

Die Seminarunterlagen zum Thema "CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung" sind ab sofort erhältlich.

Übersicht "Informationsmaterial der AMFT"

IM-Seminar zum Thema "CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordung", 19.4.2013

Seminar beleuchtet wesentliche Aspekte für Metallbautechniker

Am 1. Juli 2013 ist es soweit! Die EU-Bauproduktenverordnung tritt in Kraft. Sie ist ab diesem Zeitpunkt in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und damit auch in Österreich durch die Hersteller verbindlich umzusetzen.

Wesentlich für die Hersteller ist dabei, dass zwar die für die CE-Kennzeichnung anzuwendenden harmonisierten Normen unverändert blieben, aber die bereitzustellenden Dokumente an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen.

„CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung“ ist daher das Thema des nächsten Seminars das die AMFT im Rahmen der INITIATIVE METALLBAUTECHNIK am 19. April 2013 ab 10:00 Uhr in der Wirtschaftskammer Österreich in Wien veranstaltet.

Referenten sind der bekannte Experte Dipl.-Ing. Georg Pommer, Leiter der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (Magistratsabteilung 39), Dipl.-Ing. Georg Matzner, GF des Österreichischen Stahlbauverbandes, Dipl.-Ing. Dr. Nikolaus Fuchs, Österreichisches Institut für Bautechnik, Leiter Referat 4 - Marktüberwachung und Dipl.-Ing. Karlheinz Rink, GF der AMFT - Arbeitsgemeinschaft der Hersteller von Metall-Fenster/Türen/Tore/Fassaden.

Das Seminar wurde aus dem Blickwinkel der österreichischen Metallbautechniker und Schlosser konzipiert und soll den Teilnehmern sowohl grundsätzliche Informationen als auch praktische Hinweise bieten.

Untenstehend finden Sie das Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 12. April 2013) und nähere Informationen zu den genauen Seminar-Inhalten. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt werden.

Kommen Sie am 19. April nach Wien – wir freuen uns auf Sie!

Anmeldung zum IM-Seminar
Information zum IM-Seminar

2012

AMFT-SEMINAR zum Thema „Rechtsfragen für Metallbautechnikbetriebe“

Seminar beleuchtet wesentliche Aspekte für Metallbautechniker

Streitigkeiten am Bau ergeben sich häufig in Unkenntnis der eigenen Rechte und Pflichten. Die Folge daraus können schwerwiegende finanzielle Belastungen sein.

Im Seminar „Rechtsfragen für Metallbautechnikbetriebe“ am 22. Juni 2012 ab 10:00 Uhr im WIFI GRAZ werden die wesentlichsten rechtlichen Probleme, die sich im täglichen Baustellengeschäft ergeben können, behandelt.

Referent ist Dr. Rainer Kurbos, der Autor des bekannten Buches „Baurecht in der Praxis“. Das Augenmerk der Teilnehmer soll auf die zahlreichen Rechte und Pflichten gelenkt werden, damit sie ein entsprechendes Bewusstsein entwickeln können.

Zusätzlich präsentieren das AFI und die AMFT im Vorfeld dieses Seminars (ab 09.00 Uhr) den Aufbau, den Inhalt und den Nutzen des „Positionspapier ALU-FENSTER“ für die österreichischen Metallbaubetriebe. Dieser Seminar-Teil (ca. 45 min) kann separat gebucht werden und ist kostenlos.

Beide Seminar-Teile wurden aus dem Blickwinkel der österreichischen Metallbautechniker und Schlosser konzipiert und sollen den Teilnehmern sowohl grundsätzliche Informationen als auch praktische Hinweise bieten.

Untenstehend finden Sie das Anmeldeformular (ANMELDESCHLUSS auf 18. Juni 2012 VERLÄNGERT!!!) und nähere Informationen zu den genauen Seminar-Inhalten. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt werden.

Kommen Sie am 22. Juni 2012 nach Graz – wir freuen uns auf Sie!


Anmeldung zum AMFT-Seminar
Info zum Seminar „Rechtsfragen für Metallbautechnikbetriebe"
Info zum Meeting Positionspapier

„Haftungen am Bau - mögliche Auswirkungen für die tägliche Arbeit“

Ein Kurzreferat von Mag. Wolfgang Hussian, Fachbuchautor finden Sie im Login-Bereich unter Information -> Seminare - Vorträge.

AMFT-SEMINAR zum Thema „Oberflächentechnik für den Metallbau“

Seminar beleuchtet wesentliche Aspekte für Metallbautechniker

Hochwertige Oberflächenveredelung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Werthaltigkeit von Aluminiumkonstruktionen. Mangelnde Ausführungen führen oft zu teuren Nachbehandlungen und können bei Beachtung der wesentlichsten Grundlagen vermieden werden.

Das Seminar „Oberflächentechnik für den Metallbau“ am 2. März 2012 ab 10:00 Uhr im WIFI LINZ soll den Teilnehmern Gelegenheit bieten, ihre Kenntnisse der Oberflächentechnik unter Beachtung der gesamten „Qualitäts-Kette“ (Planung - Vorbehandlung - Beschichtung - Transport -Einbau - Reinigung / Pflege) aufzufrischen und zu verbessern. Referent ist der bekannte Experte Dr. Anton GRÜNBERGER (gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger).

Zusätzlich präsentieren das AFI und die AMFT im Vorfeld dieses Seminars (ab 09.00 Uhr) den Aufbau, den Inhalt und den Nutzen des „Positionspapier ALU-FENSTER“ für die österreichischen Metallbaubetriebe. Dieser Seminar-Teil (ca. 45 min) kann separat gebucht werden und ist kostenlos.

Beide Seminar-Teile wurden aus dem Blickwinkel der österreichischen Metallbautechniker und Schlosser konzipiert und sollen den Teilnehmern sowohl grundsätzliche Informationen als auch praktische Hinweise bieten.

Untenstehend finden Sie das Anmeldeformular (Anmeldeschluss: 23. Februar 2012) und nähere Informationen zu den genauen Seminar-Inhalten. Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen in der Reihenfolge des Einlangens berücksichtigt werden.

Kommen Sie am 2. März 2012 nach Linz – wir freuen uns auf Sie!

Anmeldung zum AMFT-Seminar "Oberflächentechnik für den Metallbau"
Info zum Seminar „Oberflächentechnik für den Metallbau"
Info zum Meeting Positionspapier 

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